Der Australier war früher mit der leiblichen Mutter befreundet und hatte ihr im Jahr 2006 geholfen, schwanger zu werden. Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt und der Mann auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Zudem war er in den ersten Jahren an der Erziehung des Mädchens beteiligt. Die Richter beschrieben sein Verhältnis zu dem Kind als "sehr innig". Der Mann unterstützte das Kind finanziell, kümmerte sich um seine Gesundheit und Bildung. Als seine Freundschaft mit der Mutter zu Bruch ging, wuchs das Kind bei der Mutter und deren Partnerin auf.
Als das lesbische Paar vor vier Jahren nach Neuseeland auswandern wollte, verhinderte der Mann dies durch eine Klage vor einem Familiengericht. Im Berufungsverfahren entschied die Justiz zugunsten der Frauen. Jetzt aber gab der australische Oberste Gerichtshof in einer Mehrheitsentscheidung dem leiblichen Vater Recht. Künftig muss er auch an allen wichtigen Erziehungsfragen beteiligt werden.
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