Lesbisches Paar darf mit Kind nicht auswandern – Samenspender stellt sich dagegen

Ein lesbisches Paar aus Australien wollte mit seinem elfjährigen Kind nach Neuseeland auswandern. Der leibliche Vater des Mädchens hat Einspruch erhoben. Die Richter entschieden, dass der Mann gesetzliche Elternrechte hat und die Frauen das Land nicht verlassen dürfen.

Der Australier war früher mit der leiblichen Mutter befreundet und hatte ihr im Jahr 2006 geholfen, schwanger zu werden. Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt und der Mann auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Zudem war er in den ersten Jahren an der Erziehung des Mädchens beteiligt. Die Richter beschrieben sein Verhältnis zu dem Kind als "sehr innig". Der Mann unterstützte das Kind finanziell, kümmerte sich um seine Gesundheit und Bildung. Als seine Freundschaft mit der Mutter zu Bruch ging, wuchs das Kind bei der Mutter und deren Partnerin auf.

Als das lesbische Paar vor vier Jahren nach Neuseeland auswandern wollte, verhinderte der Mann dies durch eine Klage vor einem Familiengericht. Im Berufungsverfahren entschied die Justiz zugunsten der Frauen. Jetzt aber gab der australische Oberste Gerichtshof in einer Mehrheitsentscheidung dem leiblichen Vater Recht. Künftig muss er auch an allen wichtigen Erziehungsfragen beteiligt werden.

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