Vor allem in den Metropolen wird den Autos der Platz auf den Straßen zunehmend streitig gemacht. Neue Transportmittel wie elektrische Tretroller, E-Skateboards oder E-Bikes drängen auf den Markt. Sie werden schon als urbane Mobilitätsformen von morgen gepriesen. Besonders der elektrische Tretroller dürfte dabei zukünftig eine größere Rolle spielen. Die Politik muss nun regeln, auf welche Weise die Leichtfahrzeuge in den innerstädtischen Verkehr integriert werden.
Aus den USA nach Europa gekommen, ist der E-Scooter unter anderem schon in Österreich, der Schweiz, Belgien, Frankreich, Dänemark und Finnland unterwegs. In Deutschland gab es zuletzt eine heftige Debatte darüber. Ja, er gilt als emissionsfrei, da er mithilfe einer Batterie betrieben wird, ist geräuschlos und braucht auch keine breiten Straßen. Zur Not kann man den elektrischen Scooter auch in der U-Bahn oder im Bus transportieren. Doch für Fußgänger ist er zu schnell. Die geplante Zulassung hat auch zu Sicherheitsbedenken geführt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob man damit auch auf Gehwegen fahren darf.
Dürfen die langsameren E-Roller auf den Gehwegen fahren oder nicht?
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Zulassung in diesem Frühjahr durchsetzen. Am 17. Mai soll der Bundesrat über die "Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge" abstimmen. Erst vor einigen Tagen sprach sich der Verkehrsausschuss des Bundesrats mehrheitlich dafür aus, dass alle E-Roller auf Radwege gehören – auch langsamere Modelle sollen nicht wie geplant auf die Gehwegen fahren dürfen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte, E-Scooter wie Fahrräder zu behandeln.
Die Freigabe von Gehwegen sollte je nach lokalen Rahmenbedingungen im Ermessen der Kommunen liegen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Rheinischen Post.
Auch in Sachen Mindestalter der Nutzer gibt es Differenzen. Landberg forderte, die Nutzung solle "erst ab dem 15. Lebensjahr" erlaubt sein. Die Pläne des Verkehrsministers sehen aber vor, E-Roller mit weniger als zwölf km/h bereits Jugendlichen ab zwölf Jahren zu erlauben. Die Maximalgeschwindigkeit von E-Scootern liegt bei rund 25 km/h. Diese Modelle sollen ab Vollendung des 14. Lebensjahres gefahren werden.
Eine Helmpflicht ist offenbar nicht vorgesehen, auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Laut Verkehrsministerium sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug vorgeschrieben werden. Dabei ergab erst neulich eine Studie in den USA, wo die elektrischen Tretroller die Straßen längst erobert haben, dass fast die Hälfte aller Unfälle mit Elektro-Scootern mit schweren Verletzungen am Kopf enden.
Auch VW steigt mit einem chinesischen Start-up ins Geschäft mit E-Scootern ein
Zahlreiche Anbieter warten schon auf die Zulassung. Der Markt der E-Scooter sei für Unternehmen eine Goldgrube, sagte Kersten Heineke, Leiter des Centers für die Zukunft der Mobilität beim Beratungsunternehmen McKinsey, dem Handelsblatt. Dem Bericht zufolge prüfe auch der Automobilhersteller Volkswagen einen Einstieg in den E-Scooter-Verleih. Aus dem Konzern selbst hieß es am Montag, dass man mit dem chinesischen Start-up Niu kooperieren wolle. Details zum Umfang der Zusammenarbeit und zur Gestaltung eines batteriegetriebenen zweirädrigen Rollers mit dem chinesischen Hersteller gab es nicht. Auch ein möglicher Termin, wann der E-Scooter auf den Markt kommen könnte, wurde nicht genannt.
Die größten Anbieter sind derzeit die US-amerikanischen Unternehmen Bird und Lime. Daneben gibt es noch das Berliner Start-up Tier Mobility oder den schwedischen Wettbewerber Voi Technology.
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