Das Land Berlin muss einer Frau eine Entschädigung zahlen, weil die bekennende Muslima wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin eingestellt wurde. Die Informatikerin erhielt vom Landesarbeitsgericht eineinhalb Monatsgehälter zugesprochen, etwa 5.900 Euro. Das Gericht stellte fest, dass die Frau wegen des Kopftuchverbots Nachteile erlitten habe und diskriminiert worden sei. Damit hat das Landesgericht anders entschieden als die Vorinstanz.
Die Vertreterin der Bildungsverwaltung, Seyran Ateş, kündigte an, dass das Land vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen werde.
Ich halte das Urteil für falsch", sagte die prominente Anwältin und Frauenrechtlerin. "Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt."
Die Informatikerin hatte sich als Quereinsteigerin für Gymnasien, Sekundarschulen und Berufsschulen beworben. Sie war abgelehnt worden, unter anderem, weil es ausreichend Bewerber mit entsprechender Laufbahn gab, denen man vor Quereinsteigern den Vorzug gab. Aber schon bei der Bewerbungsgespräch soll ein Schulrat sie darauf hingewiesen haben, dass sie aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes nicht mit Kopftuch unterrichten dürfe. Sie war aber nicht bereit, das Kopftuch abzulegen, obwohl dieses am Gymnasium nicht gestattet ist. Daraufhin klagte sie und verlangte eine Entschädigung.
Das Berliner Neutralitätsgesetz erlaubt als einzige Ausnahme für Lehrerinnen mit Kopftuch, dass sie an Berufsschulen unterrichten dürfen, weil die Schüler dort meist schon volljährig und somit weniger beeinflussbar seien.
Demnächst soll die Berufung einer weiteren Lehrerin verhandelt werden, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten würde.
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