GEZ-Barzahlung kommt vor das Bundesverwaltungsgericht

Der Journalist Norbert Häring hat auf das Recht der Barzahlung der GEZ-Gebühr geklagt. Haering, der auch gegen die allgemeine Abschaffung des Bargelds kämpft, sieht das aber als Erfolg: Nun muss sich ein Bundesgericht mit der Materie befassen.

Der Redakteur des Handelsblatts und Blogger Norbert Häring musste vor Gericht eine Niederlage einstecken, sieht das aber auch als Erfolg, weil sich nun ein Bundesgericht mit seinem Anliegen befassen müsse. Laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel haben Bürger keinen Anspruch darauf, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Damit wurde die Klage des Frankfurter Journalisten abgelehnt. Das Gericht befand, der Hessische Rundfunk als Gläubiger sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren. Damit bestätigten sie ein Urteil aus erster Instanz.

Dass der VGH damit aber gleichzeitig den Gang zum Bundesverwaltungsgericht eröffnete, lässt Haering nun dennoch frohlocken:

Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt [...] auf eine öffentliche Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene sei bedeutsam, so Haering, weil das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zu untergeordneten Instanzen nicht ohne Weiteres von der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts abweichen dürfe. „Das ist wichtig, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Jahrzehnten konsistent bargeldfreundlich ist“, betont der Journalist. Nach seiner Lesart der BGH-Rechtsprechung sei klar, „dass man mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel jede Geldschuld tilgen könne, soweit nicht vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde“.

Häring war einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ihm geht es nach eigener Aussage um das Grundsätzliche, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte:

Ich möchte das Recht, bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist“, erklärte er.

Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben, beispielsweise für die Privatsphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Deshalb kämpft der 55-Jährige seit dem Jahr 2015 dafür, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen.

Haering engagiert sich nicht nur juristisch für die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Auf seinem prominenten Blog wendet er sich in zahlreichen Beiträgen auch publizistisch gegen Bestrebungen, etwa von Kreditkarten-Unternehmen, das Bargeld ganz abzuschaffen.

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