In Ecuador ist Sterbehilfe nun legal. Das ecuadorianische Verfassungsgericht entschied, dass die Anwendung des Artikels des Strafgesetzbuchs über Mord in Fällen von Sterbehilfe nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar ist. Das Urteil erging nach einer Klage der 42-jährigen Paola Roldan, die an amyotropher Lateralsklerose leidet und seit drei Jahren bettlägerig ist. Die Zeitung Universo zitiert die Erklärung des Gerichts in diesem Zusammenhang:
"Das Gericht stellte fest, dass der vorliegende Fall mit dem Recht auf ein würdiges Leben und die freie Entfaltung des Individuums zusammenhängt, und kam daher nach einer Expertenprüfung zu dem Schluss, dass vom Recht auf Leben in Fällen abgewichen werden kann, in denen dies zum Schutz anderer Rechte erforderlich ist."
Außerdem wies das Verfassungsgericht das ecuadorianische Gesundheitsministerium an, innerhalb von zwei Monaten ein Dekret zur Regelung der Sterbehilfe zu erlassen. Darüber hinaus forderte es das ecuadorianische Parlament auf, das entsprechende Gesetz innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu verabschieden.
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ist eine unheilbare, schwere degenerative Erkrankung des Nervensystems, bei der sowohl die oberen als auch die unteren Motoneuronen betroffen sind, was zu Lähmungen und anschließendem Muskelschwund führt. ALS verkürzt die Lebenserwartung erheblich, Therapien lindern aber die Symptome, verbessern die Lebensqualität und verzögern das Voranschreiten der Erkrankung.
Roldan berichtete im sozialen Netzwerk X von den täglichen Komplikationen ihrer Krankheit, unter anderem davon, wie ihr Körper begann, intravenös zugeführte Nahrung abzulehnen. Gegenüber Journalisten äußerte sie sich zu der Gerichtsentscheidung wie folgt:
"Ich bin allen dankbar, denn heute ist Ecuador ein wenig aufgeschlossener, freier und würdevoller."
Sie fügte hinzu, dass sie sich nun Zeit nehmen werde, um zusammen mit ihren Anwälten zu verarbeiten, was dies bedeute.
Unter Sterbehilfe versteht man das Lebensende einer Person beschleunigende Maßnahmen, um das Leiden aufgrund von Alter oder Krankheit zu beenden. Sie kann passiv und aktiv erfolgen. Im ersteren Fall verweigert der Patient eine weitere Behandlung, was seinen Tod beschleunigt; im letzteren Fall injiziert der Arzt dem Patienten eine tödliche Dosis eines Medikaments. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien und in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten erlaubt.
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