Von Bernhard Loyen
Die streitbare und aufrechte Frau präsentiert sich selbstbewusst in den sozialen Medien unter ihrem Klarnamen Rona Duwe. Die dem Springer-Verlag zugehörige Welt-Zeitung widmet der Bloggerin einen Porträtartikel (Bezahlschranke). Schwerpunkt des Beitrags ist eine behördliche Postzustellung, im Rahmen einer Ladung der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Der Anwalt der irritierten Bürgerin nennt das Vorgehen der Polizei "absolut unüblich". Gegen sie werde nun ein Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Volksverhetzung eingeleitet.
Demnach soll sie im Vorjahr auf der Plattform X "transidente Personen als Menschen mit pädophilen Neigungen gleichgestellt" haben. Zudem habe sie einen Verein "für Trans- und Intersexuelle mit negativen Kommentaren in Verbindung gesetzt."
Rona Duwe bevorzugt direkte und unmissverständliche Formulierungen zum Thema transgeschlechtliche Diskussion. Diese nicht getarnt und versteckt hinter einem Fantasienamen, sondern erkenntlich durch Vor- und Zunamen. Der Welt-Artikel erläutert zu Beginn:
"Duwe ist zweifache Mutter und arbeitet als Grafik-Designerin, sie betreibt einen Blog und bezeichnet sich als Feministin. Sie vertritt die Ansicht: Niemand wird im falschen Körper geboren und es gibt zwei Geschlechter. Seit vier Jahren äußert sie sich im Internet kritisch zu Transgender-Fragen, zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz und den damit verbundenen Folgen, zu medizinischen Veränderungen des Geschlechts."
Frau Duwe hat keinerlei Vorstrafen. In dem Schreiben sind "weitere sechs Ermittlungsverfahren zwischen November 2021 und Mai 2023 gegen Duwe aufgeführt, deren Ausgang von der Polizei als unklar oder die als abgeschlossen bezeichnet werden." Das Problem für die attackierte Bürgerin:
"Sie ist weder eine verurteilte Straftäterin noch weiß sie, welches Verfahren gegen sie offen sein könnte. Seit Jahren bekommt sie Strafanzeigen von politischen Gruppen wegen ihrer Meinung zu Transgender-Themen, doch diese waren bisher im Sande verlaufen."
Die Vorladung erfolgt nun laut Inhalt des Schreibens "aus präventiv-polizeilichen Gründen". In der Realität bedeutet dies, Duwe soll "ihre Hand- und Fingerabdrücke hinterlassen und fotografiert werden". Diese Maßnahmen seien nötig, um sie "von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten", so das vierseitige Schreiben erklärend, das der Welt-Redaktion vorliegt. Frau Duwe hat mittlerweile für sich resümiert:
"Ich soll mundtot gemacht werden, weil einigen Leuten meine Meinung nicht passt."
Ihr Anwalt nennt das Vorgehen gegen seine Mandantin "ein scharfes Schwert", um gegenüber der Welt-Redaktion zu erklären:
"So ein Vorgehen im Bereich der Meinungsäußerung, und das auch noch unter Klarnamen, ist absolut unüblich."
Duwe selbst sah sich zuvor dazu gezwungen "mehrere Male Anzeige zu erstatten, unter anderem wegen Beleidigung und Bedrohung, was folgenlos blieb." Interessant ist der Verlauf eines Klageverfahrens seitens des Transaktivistenbündnisses "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität" (dgti), bezugnehmend auf ein offizielles Pressefoto, auf dem auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus "Tessa" Ganserer (ganz rechts) zu sehen ist.
Die attackierte Bloggerin informiert zum abgeschlossenen Verfahren im Rahmen eines Substack-Artikels im September 2023, die Anzeige sei durch ein ehemaliges dgti-Vorstandsmitglied erfolgt.
"Ich hatte auf Twitter (heute X) und Substack Fragen zu dem auf dem Foto in die Kamera gehaltenen rosa-hellblauen Häkel-Schmetterling 'Fiely' gestellt (...) Dabei ging es mir um eine aus meiner Sicht bestehende Ähnlichkeit dieses Schmetterlings zu international bekannten 'Kinderliebe Symbolik' (child love symbols)."
Ein kritisierter Einleitungssatz wurde zuvor seitens Frau Duwe entfernt. Das Oberlandesgericht Köln hatte die "zunächst gewählte Formulierung für unzulässig erklärt". Die Beschlusserklärung aus dem August 2023 besagte (OLG Köln 15 U 105/23):
"Zwar habe der gehäkelte Schmetterling 'gewisse Ähnlichkeiten […] mit dem […] rosa-blau gefärbten Schmetterlingssymbol, das unstreitig auch pädophilen Kreisen zugeschrieben' werde. Diese Ähnlichkeiten gingen aber nicht so weit, dass man sagen könnte, das ehemalige dgti-Vorstandsmitglied habe das 'Symbol selbst – und nicht lediglich einen Gegenstand, der diesem Symbol ähnlich sieht – in die Kamera gehalten.'"
Das im Anschluss an eine dgti-Pressekonferenz in die Kamera gehaltene Maskottchen, würde laut OLG Köln wahrnehmend bewirken:
"Dass das im Anschluss an die Pressekonferenz in die Kamera gehaltene Maskottchen 'aufgegriffen und zum Anlass genommen wird, die Verwendung des Maskottchens mit Blick darauf, dass in pädophilen Kreisen ähnliche Symbole Verwendung finden, kritisch zu hinterfragen', müsse J. Steenken (auf dem Pressefoto dritte(r) von rechts) 'zweifellos hinnehmen'."
Am Ende einigte man sich in einem Vergleich darauf, dass "auch weiterhin die Frage der Ähnlichkeit des Schmetterlings zur child love Symbolik diskutiert werden könnte – jedoch ohne behaupten zu wollen, dass diese Symbole identisch seien." Das Foto wurde final seitens des Gerichts als "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte" gewertet.
In einem anderen Fall wurde Duwe laut dem Welt-Artikel im Herbst 2023 als Mitherausgeberin der Elternbroschüre "Wegweiser aus dem Transgenderkult" verboten, die Schrift frei zugänglich zu verbreiten. Die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz indizierte die Broschüre als jugendgefährdend. Der Inhalt setzt sich kritisch mit der "Weltanschauung eines möglichen Geschlechtswechsels" auseinander, ebenso wie befürchteten "Folgen von geschlechtsangleichenden Operationen". Eltern werden zudem beratende Wege aufzeigt, "ihre Kinder in Selbst- und Körperakzeptanz zu unterstützen." Kritisierte Inhalte, als "jugendgefährdend" erkannt, lauten:
"'Frau und Mann sind biologische Fakten' sowie 'Geschlecht ist binär und unveränderbar. Persönlichkeit ist fluide und vielfältig' sowie die These, Transgender-Ideologie gleiche einem 'Kult'."
Auch bei diesem Ereignis blieb Frau Duwe im Nachhinein straffrei, "sie geht derzeit verwaltungsgerichtlich gegen die Indizierung der Broschüre vor." Duwe erklärt laut Welt-Artikel:
"Es dürfe niemand gezwungen werden, Weltanschauungen oder Ideologien anzunehmen. Eltern hätten das Recht, sich umfassend zu informieren, die Glaubens- und Meinungsfreiheit müsse dabei bewahrt werden."
Die Bloggerin sei sich sicher, dass bezugnehmend der polizeilichen Vorermittlungen, "politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen." Dies würde sich dadurch zeigen, "da auch die Polizei sie wie eine 'Verbrecherin' behandle", so die Welt-Zeitung. Duwe laut Artikel:
"Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch."
Die Bloggerin sieht sich daher mit der Realität konfrontiert, dass die Polizei "am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe erlässt, unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken". Eine Welt-Anfrage bei der zuständigen Polizei Dortmund blieb über den "Verweis auf den Datenschutz" unbeantwortet. Laut einem Telefonat am 21. Dezember erklärte dann ein Polizei-Pressesprecher gegenüber der Welt-Redaktion:
"Duwe sei 'keineswegs unbescholten', er folge ihr auf X und kenne ihre Beiträge. Auf Bitte, die Andeutungen zu konkretisieren und sich zu dem Vorgang offiziell zu äußern, schickt die Pressestelle der Polizei schließlich ein Statement. Darin heißt es: Auslöser der Vorladung sei ein beim polizeilichen Staatsschutz des Polizeipräsidiums Dortmund gegen Duwe geführtes Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung."
Nach Prüfung "kriminalpolizeilicher Erkenntnisse im Bereich der politisch motivierten Kriminalität" habe sich die zuständige Kommissarin nun entschlossen, Duwe vorzuladen. Die Auswertung von X-Postings hätte laut Darlegungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass Beiträge "als 'volksverhetzend zum Nachteil von Transpersonen empfunden'" wurden. Weitere Vorwürfe beträfen "die unerlaubte Verwendung von Bildnissen anderer Personen sowie Delikte der Beleidigung/üblen Nachrede durch diverse Veröffentlichungen der Betroffenen in sozialen Medien", so die Antwort der Staatsanwaltschaft.
Duwe wurde nach Protestschreiben ihres Anwalts – "die beabsichtigte Vorladung ist seines Erachtens rechtswidrig, die Beschuldigung zweifelhaft und die Maßnahmen weder notwendig noch verhältnismäßig" – aufgefordert, am 16. Januar 2024 zwecks "erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf dem Polizeirevier Hamm zu erscheinen." Bleibt sie der Vorladung fern, droht ihr demnach ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro.
Laut Welt-Artikel bleibt der genötigten Bürgerin nur noch eine Chance, "um der erkennungsdienstlichen Behandlung zu entgehen." Frau Duwe und ihr Anwalt haben mittlerweile gegen das Land NRW Anfechtungsklage eingereicht, und zwar vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Interessierte Bürger dürfen nun gespannt sein, in wie weit fordernde Transgender-Gruppen weiter einwirken, welche Macht und Aussagekraft die diesbezügliche "Geschlechter-Lobby" bereits im Bereich der deutschen Justiz besitzt.
Die Bundesregierung hatte im Januar 2022 mit Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) erstmals einen Queer-Beauftragten ernannt und im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend strategisch implementiert. Im Mai 2023 kommentierte Lehmann bezüglich der Wegweiser-Broschüre:
"Ich begrüße sehr, wenn diese 'Broschüre' der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgelegt wird!"
Wie man nun resümieren muss, ein je nach Blickwinkel mehr als erfolgreiches X-Posting, nach dem Motto: "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt."
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