4.000 Euro Strafe für Solidarität mit Russland

Wegen öffentlichen Zeigens des Buchstabens Z ist ein Autofahrer zu einer Strafe von 4.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah darin die Billigung eines Angriffskrieges nach Völkerstrafgesetzbuch. Die Einseitigkeit der Auslegung des Völkerrechts durch deutsche Gerichte stößt regelmäßig auf Kritik.

Das Hamburger Amtsgericht verurteilte einen 62-jährigen Autofahrer zu einer Strafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 4.000 Euro.  Das Vergehen: Der 62-Jährige hatte ein blaues Z auf einem weißen DIN-A4-Blatt an seinem Fahrzeug befestigt. 

Das Amtsgericht sah darin eine Solidarisierung mit Russland und ein Gutheißen des russischen Krieges gegen die Ukraine. "Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges vor, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt", erklärte ein Sprecher des Gerichts. Das Gutheißen eines Angriffskrieges steht nach dem Völkerstrafgesetzbuch unter Strafe. Der Buchstabe Z signalisiere, dass sich der Autofahrer hinter den Befehlshaber und die Täter stelle. Das Zeigen des Z sei damit eine öffentliche Billigung von Straftaten und geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, argumentiert das Gericht.

Das Völkerstrafgesetzbuch trat 2002 in Kraft. Es ermöglicht deutschen Behörden die Strafverfolgung bei Verdacht auf Verstößen gegen das Völkerrecht, und zwar auch gegenüber nicht deutschen Staatsbürgern. In diesem rechtlichen Rahmen war zuvor bereits Anklage gegen den ehemaligen US-amerikanischen Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Folter erhoben worden, aber die Bundesanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet. Wegen des Konflikts in der Ukraine stellten die FDP-Mitglieder Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Grundlage des Völkerstrafrechts Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. In diesem Fall leitete die Bundesanwaltschaft wiederum ein Ermittlungsverfahren ein. Im Jahr 2020 wurden vor einem Gericht in Koblenz auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs zudem zwei Syrer wegen Folter verurteilt. 

Das Urteil gegen den 62-jährigen Autofahrer ist noch nicht rechtskräftig. 

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