Im Rahmen seines Blogs "Club der klaren Worte" veröffentlichte der Journalist Markus Langemann am Dienstag einen Artikel und ein Video. In diesen Beiträgen wies er auf die Existenz einer internen E-Mail des Bayerischen Rundfunks (BR) vom 1. Dezember hin.
In der E-Mail, die Langemann teilweise geschwärzt veröffentlichte, definiert die ARD-Sendeanstalt ihren Angestellten in vier Punkten künftige Produktionsrichtlinien. Überschrieben sind die Anweisungen mit dem Satz "Maßnahmen für den Infektionsschutz an Drehorten":
- "Wenn es die Situation erlaubt: Drehorte nach außen verlegen"
- "Dringende Empfehlung: Möglichst nur Wahl von Protagonisten, die geimpft sind (außer wenn z.B. nicht geimpft zu sein thematisch relevant ist)"
- "Vermeidung von Drehsituationen, in denen keine Kontrolle über Impfstatus und Verhalten der Anwesenden besteht (z.B. vielen Menschen in Innenräumen)"
- Informationen an die Protagonisten im Vorfeld, dass FFP2-Masken zu tragen sind. Abnahme der Maske nur, wenn filmisch erforderlich"
Langemann verwies in seiner Kritik zu der internen Arbeitsvorschrift auf Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Artikel schuf die rechtliche Grundlage für die Etablierung und den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Genau auf diese Tatsache hätte die ARD noch beim "Festakt: 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk" 2019 hingewiesen und explizit betont:
"Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte spiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird."
Die aktuelle Anordnung des BR würde diesen Gründungsanspruch daher ad absurdum führen. Langemann konstatiert: "Unter der Verantwortung der Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth startet der BR den größten Angriff auf die freie Berichterstattung seit Gründung der ARD 1950." Aus diesem Grund verfasste er am Dienstag eine Protestnote an die Intendantin, die er ebenfalls auf seinem Blog veröffentlichte.
Die Redaktion von RT Deutsch fragte bei der Pressestelle des BR an, ob sie die Existenz der internen E-Mail sowie deren Inhalt bestätigen könnte. In einer Antwort vom Donnerstag verwies die Pressestelle lediglich auf eine "Klarstellung zum Video von Markus Langemann".
In dieser wird dargelegt: "Der Journalist Markus Langemann behauptet in einem Youtube-Video und in einem Internet-Artikel, der Bayerische Rundfunk habe die Anweisung gegeben, nur noch gegen das Corona-Virus geimpfte Personen vor die Kamera zu lassen." Dazu stellt der BR klar:
- Der Bayerische Rundfunk berichtet uneingeschränkt über alle Aspekte der Corona-Pandemie. Natürlich werden dabei auch die Positionen von Impf-Skeptikern bzw. -gegnern berücksichtigt. Auch Ungeimpfte werden interviewt (Beispiele siehe unten).
- Gleichzeitig erlebt der BR derzeit, wie viele andere Unternehmen auch, einen besorgniserregenden Anstieg von Corona-Infektionen in der Belegschaft, verbunden mit Quarantänemaßnahmen und Mehrbelastung.
- Um zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags die Produktions- und Sendefähigkeit dauerhaft sicherzustellen, hat der Produktionsbereich des BR im Sinne der Fürsorgepflicht und des Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeitenden im Außeneinsatz eine Empfehlung für Vorsichtsmaßnahmen ausgesprochen.
- Fest steht: Welche Personen für eine Berichterstattung interviewt werden, entscheiden allein die Redaktionen. Oberstes Kriterium ist die journalistische Relevanz der Aussagen von Interviewten für die Berichterstattung, um ein vollständiges Bild zu zeigen, so wie es unser Programmauftrag vorsieht."
Im Anschluss verlinkt der Sender noch auf entsprechende aktuelle Produktionen. Eine Antwort oder Stellungnahme seitens BR-Intendantin Wildermuth an Langemann ist demzufolge noch nicht erfolgt.
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