Wie die Zeitung South China Morning Post am Mittwoch berichtete, wollte sich der Mann nach fünf Jahren Ehe von seiner Frau scheiden lassen. Neben der üblichen Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und einer Unterhaltszahlung von 2.000 Yuan pro Monat (etwa 250 Euro) für das gemeinsame Kind wurde der Frau auch eine Entschädigung für ihre geleistete Hausarbeit bewilligt.
Demnach soll sie zusätzlich eine Einmalzahlung von 50.000 Yuan (etwa 6.370 Euro) erhalten. Das Gericht fällte das Urteil entsprechend einer am 1. Januar in China in Kraft getretenen Änderung des Ehegesetzes. Ziel der Neuerung ist es, die Rechte von Frauen zu stärken, die sich laut offiziellen Statistiken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in China viel mehr um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmern als ihre Ehemänner (234 gegen 91 Minuten täglich). Ein Rechtsanwalt kommentierte die Klausel gegenüber dem Blatt:
"Die Partei, die mehr Arbeit bei der Kindererziehung, Altenpflege und einen größeren Beitrag zur Arbeit des Ehepartners auf sich nimmt, ist berechtigt, während der Scheidung einen Ausgleich zu verlangen."
In sozialen Netzwerken gab es neben Lob aber auch viel Kritik an der Entscheidung. So wurde beklagt, dass die vom Gericht angesetzte Summe zu gering sei. Die Leistung einer Vollzeit-Hausfrau sei unterschätzt worden, schrieb ein Nutzer auf dem sozialen Netzwerk Weibo. Er fügte hinzu:
"In Peking würde die Anstellung eines Kindermädchens mehr als 50.000 Yuan pro Jahr kosten."
Ein weiterer Weibo-Nutzer hielt dem entgegen, dass allein der Mann für die ganze Familie verdient habe. Auch habe die Frau die Hälfte der gemeinsamen Vermögenswerte erhalten.
In den letzten Jahren befindet sich die Heiratsrate in China unablässig im Sinkflug. Die Zahl der Chinesen, die zum ersten Mal heiraten, sank von 23,8 Millionen im Jahr 2013 auf 13,9 Millionen im Jahr 2019 um insgesamt 41 Prozent, so die Daten des Nationalen Statistikbüros Chinas. Hingegen sind die Scheidungsraten in den letzten drei Jahrzehnten fast um das Fünffache angestiegen. Laut der Regierungsstatistik gab es im Jahr 1990 noch 0,69 Scheidungen pro tausend Menschen. Im Jahr 2019 lag diese Zahl bereits bei 3,36.
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(rt/dpa)