Neues Wort gesucht: Begriff "Rasse" soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden

Justizministerin und Bundesregierung möchten den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz entfernen. Aber wodurch der teils umstrittene Begriff ersetzt werden könnte, darüber besteht derzeit Ratlosigkeit. Es müsse ein Begriff sein, der keinerlei Missverständnisse erlaubt.

Im Grundgesetz steht laut Artikel 3, Absatz 3 bislang geschrieben: 

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...

Was heute für Anstoß zur Kritik sorgt, wurde 1949 festgelegt, um sich insbesondere vom Rassenwahn der Nazi-Ideologie abzugrenzen. Von Hamburg wurde eine Bundesrats-Initiative zur Änderung des Grundgesetzes gestartet. Dabei wurde vorgeschlagen, anstelle des Begriffs "Rasse" das Attribut "rassistisch" zu verwenden. 

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) betont, Menschen könnten nicht nach vererbbaren Fähigkeiten und Eigenschaften in Gruppen eingeteilt werden:

Er (der Begriff Rasse) hat dort (im Grundgesetz) nichts verloren, weil es zwar Rassismus gibt, aber eben keine Rassen. 

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), argumentierte gegenüber der Augsburger Allgemeinen

Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt. Deshalb haben wir uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu überarbeiten. 

Lambrecht will mit dem Innenminister Horst Seehofer an einem Entwurf für eine Neuerung erarbeiten. Am 6. November wird im Bundesrat ein Antrag zur Änderung eingebracht. Kritik kommt von der AfD. Fraktionschef Dirk Nockemann sprach von "sozialistischer Verbotskultur": "Mal wieder versucht die grüne Sprachpolizei auf Biegen und Brechen, das Grundgesetz ihrem Zeitgeist anzupassen." 

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