Homosexualität verschwiegen: Spanier muss Ex-Frau entschädigen

Ein Gericht in Spanien hat einen Mann zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro an seine frühere Ehefrau verurteilt, weil er ihr seine Homosexualität verschwiegen haben soll. Das Urteil sorgte landesweit für Aufsehen und große Empörung.

Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe "gleichgeschlechtliche Affären" gehabt, bezeichnete das Urteil laut der Zeitung El Mundo als schrecklich. Er beteuerte: 

Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe.

Vilalta zufolge sei sich seine Frau völlig bewusst, dass er während der Ehe "total heterosexuell war". Die Trennung war im Jahr 2011 im gemeinsamen Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta. Auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie "sehr nett gefunden" habe.

Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem "moralischen Prozess" sei ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte:

Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt.

Dies sei verfassungswidrig. Auch Mónica Oltra, stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, kritisierte das Verfahren scharf. Es sei an der Zeit, dass "längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden", so die Politikerin.

Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Aufhebung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil jedoch auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Dies sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch Betrug zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin. Aus diesem Grund erklärte sie die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe gleichwohl für nichtig. 

Die Anwälte des Verurteilten kündigten an, den Gerichtsbeschluss anfechten zu wollen.

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(rt/dpa)