In den Niederlanden soll die bereits gesetzlich erlaubte Sterbehilfe auf Kinder im Alter von unter 12 Jahren ausgeweitet werden. Dies teilte der Gesundheitsminister Hugo de Jonge dem niederländischen Parlament am Dienstag mit. Bisher durften Säuglinge bis zu einem Alter von einem Jahr der "Euthanasie" ausgesetzt werden.
Die Altersgruppe von Kindern bis 12 Jahre war von der Sterbehilfe ausgenommen, da Kinder in diesem Alter als nicht äußerungsfähig gelten – die Kinder müssen ihre Einwilligung geben. Bei Säuglingen genügt die Zustimmung der Eltern.
Die geltenden Gesetze müssten dafür nicht geändert werden. Lediglich die Strafverfolgung für Ärzte, die Sterbehilfe bei Kindern unter 12 Jahren leisten, wird ausgesetzt.
Der Gesundheitsminister Hugo de Jonge, welcher seine berufliche Laufbahn als Grundschullehrer in Rotterdam startete, stützte sich bei seiner Entscheidung auf eine Studie, aus der hervorgehen soll, dass pro Jahr bis zu zehn Kinder betroffen sein könnten.
Für die Studie sollen 38 Ärzte aus drei Spitälern in den Niederlanden befragt worden sein, die in den vergangenen Jahren Kinder behandelten, welche als unheilbar krank galten. Die Anzahl der Patienten, bei denen die Ärzte davon überzeugt waren, "Euthanasie" wäre die bessere Alternative zu anderen (lebenserhaltenden) Behandlungsmethoden, läge bei 46 Prozent.
Zur Durchführung müssten die Ärzte auf Schmerzmittel oder palliative Sedierung zurückgreifen, Eltern könnten sich aber auch dafür entscheiden, ihr Kind durch Nahrungsverweigerung sterben zu lassen.
Die Regelung gelte für unheilbar und todkranke Kinder. Zuvor wurde in den Niederlanden allerdings bereits ein Gesetz verabschiedet, dass die Sterbehilfe auch bei Demenzkranken erlaubt.
Der Begriff Euthanasie stammt vom griechischen euthanasía ab, was mit "angenehmer Tod" übersetzt werden kann. Seit der NS-Zeit, in welcher die "Euthanasie" als Euphemismus vor allem zur Durchsetzung der eugenetischen und sozialdarwinistischen Ideologie und Herrschaftsform verbreitet war, wurde das Prinzip (in Deutschland) lange Zeit geächtet. Auch mit dem entstehenden Druck auf die Betroffenen durch eine Legalisierung wurde oft argumentiert, man könne sich für das Sterben entscheiden, um nicht als Last für Angehörige wahrgenommen zu werden.
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