In München und Rumänien wurden Anfang Oktober mehrere Geschäfts- und Wohnräume der Firmengruppe FinFisher durchsucht. Die FinFisher GmbH entwickelt die Spionagesoftware mit gleichem Namen (auch bekannt als FinSpy), die auf Computern und Smartphones zum Einsatz kommt. In Deutschland ist die Anwendung gemeinhin als sogenannter Staatstrojaner bekannt.
Der Firma wird vorgeworfen, ohne erforderliche Genehmigungen die Staatstrojaner-Software in Länder, die im Westen als Diktaturen gelten, wie die Türkei, Ägypten oder Bahrain exportiert zu haben. Das zugrundeliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem netzpolitik.org zusammen mit anderen NGOs (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen, und das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte) Strafanzeige gestellt hatte.
Bereits im Sommer 2017 wurde eine Version der Spionagesoftware in der Türkei gefunden. Da davon ausgegangen wird, dass FinFisher in München sowohl entwickelt, als auch produziert wird, bräuchte die Firmengruppe eine Exportgenehmigung der Bundesregierung, ansonsten macht die Firmengruppe sich strafbar. Laut Anfrage an die Bundesregierung über den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) wurde eine solche Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt.
Von FinFisher werden diese Vorwürfe abgestritten. In einer eidesstattlichen Versicherung der Geschäftsführer heißt es:
Die FinFisher GmbH hat zu keinem Zeitpunkt die Software FinFisher in die Türkei verkauft oder vertrieben. Vor diesem Hintergrund hat die FinFisher GmbH auch zu keinem Zeitpunkt gegen Ausfuhrvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder der EU verstoßen.
Die Berichterstattung über die gestellte Strafanzeige gegen das Spionagesoftwareunternehmen war diesem ein Dorn im Auge, sodass es eine einstweilige Verfügung gegen netzpolitik.org erwirkte, die von Gericht aus bestätigt wurde. Dem Gericht schienen die Vorwürfe nicht beweisbar sowie die Berichterstattung als zu einseitig, weswegen auf Anraten des Rechtsbeistandes keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden.
Die Staatsanwaltschaft und das Zollkriminalamt ließen jedoch über einen Zeitraum von drei Tagen insgesamt 15 Geschäftsräume sowie Privatwohnungen durchsuchen – offensichtlich wurden die Vorwürfe der Strafanzeige in diesen beiden Institutionen weitaus ernster genommen.
In der Erklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft München hieß es:
In Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt und unter Unterstützung weiterer Strafverfolgungsbehörden hat die Staatsanwaltschaft München I am 06.10.2020 insgesamt 15 Objekte (Geschäftsräume und Privatwohnungen) rund um München und ein Unternehmen aus der Unternehmensgruppe in Rumänien durchsucht. Die Durchsuchung dauerte zum Abend des 08.10.2020 an.
Die Ermittlungen werden weiterhin wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz gegen Geschäftsführer und Mitarbeiter der FinFisher GmbH und mindestens zweier weiterer Firmen geführt. Die Ermittlungen wurden aufgrund von Strafanzeigen im Sommer 2019 aufgenommen.
Die Ermittler könnten den Fall zur Anklage bringen, sollten bei den Durchsuchungen genügend Beweise gefunden werden.
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