Das im Jahr 2005 in Jerusalem entstandene Motiv stellt einen maskierten Mann, einen Blumenstrauß werfend, dar und gilt als eines der Markenzeichen des Briten. Seit 2014 besaß Banksy das Markenrecht daran. Der Rechtsstreit wurde von der britischen Firma Full Colour Black initiiert, welche die Abbilder von Banksys Motiven unter anderem auf Postkarten druckt und vertreibt, berichtete der Independent am Donnerstag. Das Unternehmen argumentierte, dass der Künstler keinen Anspruch auf die Marke habe, da er sie gar nicht für Handelszwecke oder zur Markenbildung verwenden wollte.
Daraufhin eröffnete Banksy im Oktober 2019 seinen eigenen Online-Souvenirladen, in dem Versionen seiner Kunstwerke zum Verkauf angeboten wurden. In einem Interview gab der Künstler zu, dass das Geschäft ausschließlich dem Zweck dienen würde, die "Markenkategorien zu erfüllen".
Dies wurde jedoch von der zuständigen EU-Behörde für geistiges Eigentum als kein triftiges Argument angenommen, um Banksy die Markenrechte zuzusprechen. Zuvor hatte sich der Künstler wiederholt entschieden gegen Urheberschutzrechte ausgesprochen, darunter auch in seinem Buch "Wall and Piece", wo er schrieb: "Copyright is for losers" – also auf Deutsch "Urheberrecht ist etwas für Verlierer".
Des Weiteren begründete das EUIPO, dass der Künstler sich seit Jahren nicht an der Verwendung seiner Motive durch andere gestört und sogar selbst in seiner Kunst das Eigentum anderer Menschen ohne deren Erlaubnis benutzt hätte, etwa beim Besprühen von Häusern oder Werbetafeln. Dass Banksy sich als anonymer Künstler bekanntermaßen nicht zu erkennen gibt, hindere ihn noch zusätzlich daran, das Urheberschutzgesetz in Anspruch zu nehmen, hieß es.
Banksys Identität hat schon immer Rätsel aufgegeben. Bekannt ist, dass er aus Bristol im Südwesten Englands stammt und Ende der 1990er Jahre nach London kam. Einen Namen machte er sich mit gesellschaftskritischen und meist kontroversen Motiven, die oft überraschend auftauchen.
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