Vor sechs Jahren befand sich die westliche Medienlandschaft im Krim-Taumel; sowohl in Talkshows als auch in Reportagen war der russische "Zugriff auf die Krim" das Hauptthema. Die Abfolge der Ereignisse um und auf der ukrainischen Halbinsel war in der Tat atemberaubend schnell. Am 18. März 2014 wurde die Krim offiziell ein Teil Russlands – der Oberste Rat der Russischen Föderation stimmte für den Beitritt der von der Ukraine losgelösten Autonomen Republik Krim ab, am gleichen Tag wurde die Beitrittserklärung vom russischen Präsidenten und drei offiziellen Vertretern der Krim unterzeichnet.
Zwei Tage zuvor hielt das Parlament der Krim das Referendum für die Wiedervereinigung mit Russland ab. Selbiges hat der Westen als illegal bezeichnet und entsendete keine Beobachter auf die Halbinsel. Die Folgen – die mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossene Angliederung der Krim in die Russische Föderation – wurden danach ausschließlich als "völkerrechtswidrige Annexion der Krim" bezeichnet. Die Situation ist seitdem sowohl rechtlich als auch politisch verfahren. Der Vorwurf der Krim-Annexion liegt nun den Grundsätzen der westlichen Russland-Politik zugrunde, erhöhte NATO-Aktivität auf westlichen russischen Grenzen und erhöhte Abgaben für Aufrüstung inklusive.
Nicht alle Juristen schließen sich jedoch diesem Vorwurf an. Der renommierte Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Herwig Roggemann betrachtet die Sezession der Halbinsel vor allem im Kontext der ukrainischen Staatskrise, die auch die rechtliche Lage auf der Krim maßgeblich veränderte. Auch die Meinung der Mehrheit der Krim-Einwohner ist für ihn ein juristisches Faktum. Diese Ansicht teilt der Jurist in seinen Aufsätzen und öffentlichen Auftritten. Auf einer solchen Diskussion lernte der RT Deutsch-Redakteur Wladislaw Sankin den Experten kennen und verabredete sich mit ihm zu einem Gespräch.
RT: Halten Sie die Abspaltung der Krim für eine Sezession? Wenn ja, wie wird der Beitritt der Krim zu Russland bezeichnet? Hierzulande scheint dafür kein anderer Begriff als "Annexion" zu existieren.
Roggemann: Die Beurteilung der Ereignisse auf der Krim, die Intervention auf der russischen Seite, die Protestbewegungen auf der Krim und die Vorbereitung und Durchführung des Referendums sind höchst kontrovers. Man sollte aber in die Beurteilung dieser Ereignisse auch die vorangegangenen Ereignisse miteinbeziehen.
Der Maidan wird als demokratische Revolution verstanden, diese Sicht herrscht vor allem in Kiew und in der EU. Es wird dabei übersehen, dass es sich nicht um eine Revolution, sondern um eine Revolte handelt. Es ging gar nicht um einen Systemwechsel, sondern man wollte einen Regierungswechsel, einen Regime Change.
Der zweite Punkt ist, dass in einem relativ frühen Stadium die Aufständischen auf dem Maidan Gewalt angewendet haben. Es handelte sich demnach um einen gewaltsamen Akt, um den Wechsel einer Regierung zu erzwingen. Dies ist allerdings eine eigene Angelegenheit jedes Volkes und jedes Staates. Interessant wird aber diese innere Angelegenheit der Ukrainer dadurch, dass sie durch eine deutliche Unterstützung des Auslandes vorbereitet und durchgeführt wurde – politisch, personell und durch Anwesenheit sowie unterstützende Reden von Politikern aus Europa und den USA und mit Geld und – das ist allerdings umstritten – nach Ansicht mancher Betrachter sogar mit der Ermöglichung, an Waffen zu kommen. Aber lassen wir politische, organisatorische und finanzielle Unterstützung hier auf sich beruhen.
Damit fand nach meiner Ansicht ein völkerrechtswidriger Akt der Einmischung in die inneren Angelegenheiten statt. Zwar war der Maidan einerseits auch von demokratischen Kräften getragen, andererseits wurde am Ende der demokratisch gewählte Präsident der Ukraine Janukowitsch mit Waffengewalt und nicht mit demokratischen Debatten dazu gezwungen, sein Amt, seinen Posten und am Ende sein Land zu verlieren. Es drohte ihm womöglich das Schicksal Ceaușescus (Nicolae Ceaușescu, der langjährige kommunistische Staatschef Rumäniens, der mit seiner Frau am 25. Dezember 1989 von einem Militärgericht im Eilverfahren zum Tod durch Erschießung verurteilt wurde – Anm. der Red.)
Das EU-Assoziierungsabkommen, um dessen Unterzeichnung es bei den Protesten ging, ist von Anfang an in der ukrainischen Bevölkerung auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ein großer Teil der Ukrainer – bis zu zwei Drittel – war für eine engere Anlehnung an Europa. Ein relevanter Teil auf der Krim und in den Ostbezirken, sogar die Mehrheit, war dagegen, weil er dadurch die Gefahr sah, dass die guten Beziehungen zu Russland beeinträchtigt und sogar abgeschnitten und unterbrochen werden könnten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass die Maidan-Akteure das gesamte ukrainische Volk vertraten. Dazu kommt auch, dass vor dem Maidan die Mehrheit der Ukrainer für gute Beziehungen sowohl mit Russland als auch mit EU waren.
Das muss man im Kopf behalten, wenn man an die Frage herangeht, ob es sich um eine rechtswidrige Annexion handelte oder nicht. Es waren auf der Krim und im Südosten der Ukraine relevante Bevölkerungsteile, die gegen die Verschlechterung der Beziehung zu Russland waren und die versucht haben, sich zu organisieren, als die Maidan-Revolte die ersten Erfolge in der Verjagung des Präsidenten erzielt hatte.
RT: Sie sagen, die Maidan-Revolte sollte man "im Kopf behalten". In der Debatte hierzulande werden allerdings die Ereignisse in Kiew und auf der Krim nicht verknüpft. Und wo liegt die Grenze zwischen einer politischen Unterstützung von außen und einer illegitimen Einmischung?
Roggemann: Diese Trennlinien sind im internationalen Recht und in der Politik schwer zu ziehen. Was den Maidan von der Krim unterscheidet, ist, dass es auf der Krim bei der Vorbereitung und Absicherung dieses Sezessionsprozesses und des Referendums um eine direkte Intervention von der russischen Seite ging. Man entsandte direkt Militärpersonen auf die Krim. Darin kann man in Gegensatz zum Maidan unmittelbarer einen Verstoß gegen das Gewaltverbot feststellen. Das unterscheidet rechtswidrige Interventionsmaßnahmen bei der Unterstützung der gewaltsamen Revolte auf dem Maidan von der rechtswidrigen Interventionsmaßnahme auf der russischen Seite auf der Krim.
Es gibt aber auch noch einen Punkt. Sehen wir uns die Sezessionsprozesse im ehemaligen Jugoslawien und in der Ex-Sowjetunion an. In beiden Fällen waren sie in großen Teilen durch Abstimmungen und Referenden gestützt, für die allerdings keine rechtlichen Grundlagen vorgesehen waren. Der interessanteste Präzedenzfall ist das Kosovo-Referendum. Denn da gab es die Autonome Provinz Kosovo, ähnlich wie es die Autonome Republik Krim gab. Und es gab keinerlei rechtliche Grundlagen für die Durchführung der Referenden für die Durchführung der Separation. Dennoch wurde der Separationsprozess auf dem Kosovo von der Mehrheit der EU-Mitglieder nachträglich anerkannt.
Nun kommen wir zu den Einzelheiten. Wir stellen also fest, wir haben einen Verstoß gegen das Gewaltverbot. Man kann sagen, dieser Verstoß ist nicht sehr gewichtig, da die Gefahr bestand, dass die ukrainische Regierung in Kiew mit militärischer Gewalt im Begriff war, zu versuchen, alle Separationsbestrebungen und insbesondere die Durchführung des Referendums zu verhindern. Auch wenn man das als Tatsache akzeptiert, kann man trotzdem behaupten, Russland durfte keine Militärpersonen entsenden.
Wir müssen uns hier jedoch fragen, was dies für die Durchführung und die Abhaltung des Referendums bedeutet. Und hier gibt es in der Tat einen Ansatzpunkt für eine differenzierte Betrachtungsweise. Auch wenn Referenden keine Rechtsgrundlagen haben, werden sie unter bestimmten Voraussetzungen im internationalen Kontext anerkannt. Wir haben das am Beispiel des Referendums in Slowenien, Kroatien, in Bosnien, Montenegro und vor allem im Kosovo. Im Kosovo ist das ganz klar. Das Untergrundparlament und die Separationsbewegung verstießen nicht nur gegen serbisches Verfassungsrecht, sondern sie verstießen auch gegen internationales Recht. Sie nahmen die Unterstützung von außen entgegen, und sie führten dazu, dass sich die Grenzregime veränderten. Aus innerstaatlichen wurden internationale Grenzen, die zur Gründung eines neuen Völkerrechtssubjektes führten. Und dennoch wurde dieser Vorgang, der gewaltsam ablief und von einem Untergrundparlament beschlossen wurde, nachträglich anerkannt.
Wenden wir dieses Prozedere auf die Krim an, so kommen wir zum Ergebnis, dass es auch bei fehlerhaft vorgenommenem oder sogar ohne Rechtsgrundlage abgehaltenem Referendum eine Möglichkeit einer abschließenden Anerkennung gibt. Die Frist des Krim-Referendums war nach internationalen Maßstäben zu kurz, zudem sie noch mehrmals verschoben wurde. Ein zweiter Punkt: Es waren vor und am Tag des Referendums in den Krim-Städten bewaffnete Personen präsent, sowohl von der russischen Seite als auch von den sezessionistischen Kräften bereitgestellt.
RT: Diese Maßnahmen, wie die russische Seite argumentiert, sollten das Eintreten des ukrainischen Militärs verhindern. An der Zahl der Übertritte aus der ukrainischen Armee in die russische gemessen waren sie aus meiner Sicht fast überflüssig. Denn nur ein geringer Teil der ukrainischen Soldaten aus den Einheiten auf der Krim haben ihren Dienst in der Ukraine fortgesetzt. Sie konnten und wollten sich keinen Krieg mit den Russen liefern.
Roggemann: Das stimmt. Für mich spielen vor allem die Mehrheitsverhältnisse bei der Bevölkerung auf der Krim eine große Rolle. Sie waren lange vor dem Referendum, während der Zeit der Maidan-Revolte, während des Referendums und nach dem Referendum immer verhältnismäßig ähnlich. Eine Mehrheit von insgesamt zwei Dritteln war pro-russisch und für einen wie auch immer gearteten Anschluss an Russland, jedenfalls gegen die Assoziierung an die EU eingestellt. Auch spätere Meinungsumfragen, auch von den westlichen Sozialforschern durchgeführt, kamen zu dem Ergebnis, dass auch eine eindeutige Mehrheit der Krim-Bewohner dieses stabile Verhältnis bestätigt hat.
Wenn man das in Betracht zieht – nämlich, dass eine relevante Mehrheit gegen die Assoziierungspolitik und für eine Neuordnung, für eine Separation auf der Krim unter solchen Voraussetzungen war. Dass die internationale Rechtscommunity auch im Fall fehlender rechtlichen Grundlagen Referenden anerkannt hat, da habe ich ein Problem damit zu sagen, dass es hier ausgeschlossen sein soll. Es bleibt dann nur der Faktor – Verstoß gegen das Gewaltverbot. Inwieweit sich da aber die Faktenlage auf der Krim von der Faktenlage auf dem Kosovo unterscheidet, das möchte ich als offene Frage erstmal dahingestellt sein lassen.
Es ist jedenfalls fragwürdig, dies grundsätzlich als rechtswidrig zu betrachten und zu behaupten, dass eine Heilung nicht möglich ist. Man sagt allerdings – und das ist noch die herrschende Meinung im Völkerrecht –, dass das Gewaltverbot im internationalen Recht ein so hohes Rechtsgut ist, dass Verstöße dagegen im Gegensatz zu anderen Rechtsverstößen im Normalfall nicht heilbar sind. Ich halte diese Argumentation für nicht zwingend. Aber ich muss sagen, da befinde ich mich persönlich in der Mindermeinung.
RT: War das russische Vorgehen somit eine Annexion oder nicht?
Roggemann: Man kann nicht von einem Tatbestand einer Annexion sprechen, wenn man weiß, dass selbst unter regelwidrigen Umständen in einem nicht ganz vorschriftsmäßigen Referendum die Mehrheit der Bevölkerung für eine bestimmte Entscheidung ist, die hinterher durchgeführt wurde. Der klassische Fall der Annexion ist der, dass ein Staatsteil mit Gewalt von einem anderen Staat sich einverleibt wurde und in der Regel auch selbstverständlich auch gegen den Willen der Bewohner des einverleibten Staatsteils und nicht etwa mit der ausdrücklichen Zustimmung. Von einer Annexion ohne Einschränkung einer völkerrechtswidrigen Annexion zu sprechen, wenn es eine Tatsache ist, dass die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung diese Sezession mit der Angliederung an einen anderen Staat wünscht, das halte ich eben für fragwürdig.
Und noch einmal: Das Krim-Referendum war nicht irrelevant. Was auf der Krim ablief, war zwar die Verletzung des internationalen Rechts auf der russischen Seite, aber die Maßnahme diente der Durchführung einer legitimen Volkswillensäußerung, der Absicherung einer solchen Äußerung, sodass man nicht zum Ergebnis kommen kann, das Referendum sei völlig bedeutungslos bei der Bewertung dieses Konfliktes und des russischen Vorgehens.
Die Situation auf der Krim und im Donbass unterscheidet sich insofern, als dass die Krim als autonome Region eine sehr lange Tradition der Autonomiebestrebungen hatte und im Zweifelsfall ja dieser Chruschtschow-Akt der Übergabe der Krim an die Ukraine im Jahr 1954 ein Willkürakt war. Es gab dafür ökonomische Überlegungen, aber etwas Ähnliches wie eine vernünftige rechtliche Begründung vom Verfahren her liegt nicht vor. Und es ist bekannt, dass von da an die gesamte ukrainische Geschichte und insbesondere die Krim-Geschichte ein permanenter Kampf um mehr Autonomie und zwischendurch auch um die Konsolidierung eigener Staatlichkeit zwischen dem Kiewer Parlament und dem Krim-Parlament war.
RT: Da habe ich eine Anmerkung zum Referendum aus dem Jahr 1991. Bei dem Referendum im November 1991 für die Unabhängigkeit der Ukraine von der Sowjetunion haben auch die Krim-Einwohner mehrheitlich für die Unabhängigkeit mitgestimmt – damit wird auch oft argumentiert.
Roggemann: Das Interessante für mich aber ist, dass die meisten Gegenstimmen bei diesem Referendum eben von der Krim kamen. Das haben sich die Krim-Bewohner schon überlegt. Diese zwei Referenden kann man nicht gegeneinander aufrechnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Im Jahr 1991 stand der Zerfall der Sowjetunion im Vordergrund. Man wollte sich als eigener Staat konsolidieren, und das war eine gesamtukrainische Bewegung. In dem Zeitpunkt spielten spezielle Fragen wie die Autonomierechte der Krim eine untergeordnete Rolle.
Und ein weiterer Punkt ist, dass durch den Maidan und im Zusammenhang damit auch durch ein Sprachgesetz, durch eine neue politische Ausrichtung und durch die im EU-Assoziierungsabkommen enthaltenen Vorschriften eine völlig neue politische Situation entstanden war. Das Abkommen beinhaltet Punkte, die auf die eindeutige Eingliederung der gesamten Ukraine einschließlich der Krim in den EU- und NATO-Bereich abzielen, was im gleichen Atemzug zur Rechtsfolge hat, eine Abgrenzung gegenüber Russland, sowohl was die Zollunion als auch GUS (ein loser Staatenbund Gemeinschaft Unabhängiger Staaten – Anm. der Red.), die Eurasische Wirtschaftsunion und schließlich die militärische Zusammenarbeit angeht.
Diese Einbeziehung der gesamten Ukraine einschließlich der Krim in die EU bedeutete auf der anderen Seite also die Abgrenzung zu Russland. Wenn Sie sagen, dass man im Jahre 1991 dagegen stimmen könnte oder dies gleichzeitig für den Ausstieg aus der Ukraine benutzen könnte, da muss man sagen, da war diese Lage noch nicht gegeben, die jetzt durch das Assoziierungsabkommen und den Maidan gegeben war. Das bedeutete für die Krim-Einwohner die Separation von Russland – und das war nicht nur eine Veränderung der politischen Lage, sondern auch eine neue Rechtslage.
RT: Herr Roggemann, vielen Dank für das Gespräch
Das Interview führte der RT Deutsch-Redakteur Wladislaw Sankin
Steckbrief: Herwig Roggemann (geb. 1935) ist Univ.-Prof. a. D. am Osteuropa-Institut und Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen beim Recht der osteuropäischen Staaten, dem Rechtsvergleich, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verfassungsrecht und dem internationalen Recht. Herwig Roggemann ist Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze. Seinen Lebenslauf und eine Liste ausgewählter Veröffentlichungen finden Sie hier.