Ein Zahlungsbeleg für ein paar Brötchen, ein Stück Kuchen oder ein Gebäck: Die sogenannte Belegausgabepflicht trat in Deutschland am 1. Januar in Kraft. Es ist eine von mehreren bereits im Jahr 2016 beschlossenen Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber Steuerbetrug einen Riegel vorschieben will. Das Kassensystem und die Bons können miteinander abgeglichen werden. Nun müssen Händler auch beim Kauf von Brötchen, Bratwurst oder einer Kugel Eis ihren Kunden einen Beleg unaufgefordert aushändigen.
Doch die Bonpflicht ist umstritten – aus Kostengründen, wegen eines Mehraufwands an Bürokratie und des erhöhten Abfall-Aufkommens. Vor allem Bäcker mit Laufkundschaft, die in der Regel keine Kassenbons haben will, fürchten überflüssige Müllberge.
Ab dem Jahr 2022 in Frankreich keine Belege mehr für kleine Beträge
Und genau wegen Abfallvermeidung will Frankreich nun den Kassenzettel für kleine Beträge abschaffen. Das Parlament in Paris verabschiedete am Donnerstag mit einem abschließenden Votum im Senat ein Gesetz gegen Verschwendung. Dies sieht auch vor, dass ab dem Jahr 2022 Kassenzettel für Beträge unter 30 Euro nicht mehr automatisch ausgedruckt werden sollen – es sei denn, die Kundin oder der Kunde wünscht dies. Das Ganze soll schrittweise eingeführt werden. Ab September 2020 soll die Regelung für Beträge bis 10 Euro gelten, ab Januar 2021 dann bis 20 Euro.
Das Gesetz in Frankreich sieht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Abfällen vor. So sollen Elektroprodukte Informationen darüber enthalten, wie sie leicht zu reparieren und wie lange Ersatzteile zu bekommen sind. Supermärkte und Online-Plattformen dürfen ihre unverkauften Hygiene- und Textilprodukte ab dem Jahr 2022 nicht mehr einfach vernichten. Bis ins Jahr 2040 will Frankreich den Verkauf von Einwegverpackungen aus Kunststoff einstellen. Plastikbecher sollen schon vorher in Restaurants und öffentlichen Einrichtungen verboten werden.
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(rt deutsch/dpa)