Im Jahr 2018 entschied ein Stockholmer Schiedsgericht, dass Gazprom dem ukrainischen Unternehmen Naftohaz Ukrayiny eine Entschädigung in Höhe von 2,56 Milliarden US-Dollar zu zahlen hat.
Anfang 2019 erwirkte das ukrainische Gasunternehmen die Pfändung der Vermögenswerte der russischen Gazprom-Tochter Gaz Capital S.A. in Luxemburg. Naftohaz leitete die Pfändung ein, um die 2,56 Milliarden US-Dollar auszugleichen, die ihm von dem schwedischen Gericht zugesichtert wurden.
Am 15. April 2019 reichte Gazprom bei einem Gericht in Luxemburg Klage gegen die Pfändung seines Eigentums ein. Am 8. Juli wies das Gericht den Antrag von Gazprom auf Aufhebung der Pfändung zurück. Auch gegen diese Entscheidung legte Gazprom Berufung ein, die von einem schwedischen Berufungsgericht im Oktober 2019 angehört und erneut abgelehnt wurde. In dem Bericht von Gazprom heißt es dazu:
Obwohl diese Entscheidung der Aktiengesellschaft Gazprom nicht zugestellt wurde, wurde Berufung gegen sie eingelegt. Die Anhörungen zur Beschwerde von Gazprom sind für Januar 2020 geplant.
Neben Luxemburg stehen auch die Schweiz, Großbritannien und die Niederlande auf der Liste der Länder, in denen Naftohaz versucht, an Gazproms Eigentum zu kommen.
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