Zuvor bedarf es eines Gerichtsbeschlusses, um Terrorkämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft die dänische Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Mit dem neuen Gesetz ist es dem Migrations- und Integrationsminister erlaubt, diese Entscheidung ohne richterlichen Beschluss zu erteilen, wenn erwiesen ist, dass die Person für eine Terrororganisation wie den Islamischen Staat gekämpft hat.
Gegenstimmen in Bezug auf das neue Gesetz kamen vonseiten der Sozialdemokraten und anderer linker Parteien. Es sei unrealistisch, die Betroffenen über die Entscheidung elektronisch zu informieren, während sich diese im Konfliktgebiet aufhielten. Denn den Betroffenen wird eine vierwöchige Reaktionszeit gewährt, während der sie Einspruch erheben können.
Geschieht ein Einspruch nach Fristverstreichung, muss ein Richter entscheiden, ob es zutreffende Gründe gibt, dass die Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, nicht binnen der vier Wochen reagieren konnte.
Das Gesetz gilt zunächst bis zum Juli 2021. Aus Dänemark sind nach Angaben des Justizministers 36 Personen in den Nahen Osten gereist, um sich als Kämpfer dem IS anzuschließen. Davon wurde bereits zehn Personen die Staatsbürgerschaft entzogen. Die vorherige Regierung Dänemarks hatte im März zudem den Entzug der Staatsbürgerschaft der Kinder von IS-Kämpfern rechtlich ermöglicht.