Gemäß der spanischen Verfassung hat König Felipe VI. am Dienstag das Parlament aufgelöst und damit offiziell die Ansetzung von Neuwahlen für den 10. November bestätigt. Es handelt sich um die vierten Parlamentswahlen im Zeitraum von vier Jahren.
Der Wahlkampf beginnt am 1. November und dauert gemäß dem 2016 reformierten Wahlgesetz acht Tage, also bis zum 8. November.
Das mit seiner Veröffentlichung in Kraft getretene königliche Wahldekret bestimmt den 3. Januar 2020 als Datum, an dem sich die beiden Kammern des dann neugewählten Parlaments konstituieren.
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Unvermeidliche Wiederholung der Parlamentswahlen
Erst am 28. April waren die Spanier zu vorgezogenen Neuwahlen landesweit an die Urnen gerufen worden. Das aus diesen Wahlen hervorgegangene Parlament konnte sich jedoch nicht auf die Bildung einer Regierung einigen. Die Sozialistische Partei (PSOE) unter der Führung des amtierenden Ministerpräsidenten Pedro Sánchez war zwar die am häufigsten gewählte Formation, blieb aber ohne die notwendige eigene Mehrheit zur Bildung einer Regierung.
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