Nachdem die Sache aufgeflogen war, wurde dem Mann fristlos gekündigt. Der Lehrer für Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ging gegen die Kündigung vor, worauf die Sache beim Obersten Gerichtshof landete. Dieser hat entschieden, dass lediglich eine ordentliche Kündigung angemessen sei. Der Lehrer hatte seine Nebenbeschäftigung nämlich ordnungsgemäß gemeldet. Die fristlose Entlassung wurde folglich in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.
Der Arbeitgeber soll zudem den Lehrer nie gefragt haben, um welche Art von Beschäftigung es sich handelte. Dem Magistrat der Stadt Linz war lediglich bekannt, dass er Geschäftsführer einer Gesellschaft war – aber nicht genau, welcher. Trotzdem sei der Betrieb eines Bordells eine "besonders schwere Dienstverfehlung", entschied der Oberste Gerichtshof.
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