EuGH: Deutsche Pkw-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar

Der EuGH hat die deutsche Pkw-Maut gekippt. Sie sei mit EU-Recht unvereinbar, da sie ausländische Pkw-Fahrer benachteilige. Für die deutsche Bundesregierung ist das Urteil eine Niederlage. Geklagt hatten Österreich und die Niederlande.

Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Sie sei mit EU-Recht unvereinbar, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Das Urteil ist eine Niederlage für die deutsche Bundesregierung. Die Einführung der Maut nach dem von ihr geplanten Modell ist damit nicht möglich.

Innerhalb der Bundesregierung war die Maut vor allem ein Prestigeprojekt der CSU. Sie sollte ab Oktober 2020 auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht.

Wien argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.

Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

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(rt deutsch/dpa)