Die Renten für die einstigen NS-Kollaborateure liegen bei mehr als 300 Euro im Monat. Die Linksfraktion stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um herauszufinden, wo die Nutznießer heute leben: So leben in Polen 538 Berechtigte, in Slowenien 178, in Österreich 97 und 68 weitere in Kroatien. Auch in den Vereinigten Staaten und Kanada sind die heute über 90 Jahre alten ehemaligen SS-Mitglieder und Wehrmachtssoldaten ansässig und beziehen Renten der deutschen Regierung. Weltweit sind es 1.934 Menschen.
Laut Bundesversorgungsgesetz (BVG) sei Voraussetzung für die Zahlungen an Kriegsversehrte "eine gesundheitliche Schädigung während des Kampfeinsatzes oder durch einen anderen im BVG aufgeführten Sachverhalt". Dieses wurde 1998 ergänzt und schließt Zahlungen dann aus, "wenn der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat".
Die französische Zeitung "Le Monde" berichtet von 52 in Frankreich lebenden Personen, darunter auch vier einstige Mitglieder der Waffen-SS, die die Leistungen beziehen. Laut dem deutschen Botschafter in Frankreich gäbe es unter ihnen niemanden, der Kriegsverbrechen begangen hat. Es handle sich um 27 Kriegsversehrte, 21 Witwen und sechs Waisen.
In den Medien wurde zuvor das Thema Rentenzahlungen an NS-Kollaborateure in Belgien thematisiert. Auch die belgische Regierung forderte Auskunft. Hierzu verwies der Deutsche Bundestag auf die Hürde des Datenschutzes:
Den belgischen Behörden wunschgemäß eine Liste über die Rentenberechtigten und die Höhe der Rentenleistungen zu übermitteln, wäre aber auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. (...)
Es existiert auch keine zentrale und vollständige Übersicht ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS. So wurde kurz vor Kriegsende der größte Teil des Schriftgutes der Auskunftsstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS in Bamberg vernichtet. Dennoch haben Forscher und Ermittler verschiedene Listen aus unterschiedlichen Archiven zusammengetragen. In Deutschland sind die ersten Anlaufstellen das Bundesarchiv und die Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin.
Im Falle Frankreichs sei das Saarland zuständig. Dort hieß es, den Zahlungen an in Frankreich lebende Personen sei eine "intensive" Prüfung vorausgegangen, ob es sich um Kriegsverbrecher handle.