Tschechische Supermärkte müssen unverkaufte Lebensmittel weiterhin kostenlos an die Tafeln abgeben. Das tschechische Verfassungsgericht erklärte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz von Anfang 2018 für rechtmäßig.
Die Richter verwiesen bei ihrer Entscheidung darauf, dass Eigentum gemäß der tschechischen Grundrechtecharta verpflichte. Zudem sei das Gesetz Teil der weltweiten Bemühungen, das Problem der Lebensmittelverschwendung zu lösen.
Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Klage von 25 Senatoren zurück. Diese hatten argumentiert, dass mit dem Gesetz Eigentumsrechte verletzt würden. Sie hatten auch die vorgesehenen Strafen von bis zu 10 Millionen Kronen (knapp 390.000 Euro) kritisiert.
Von der Regelung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, sind ausschließlich große Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern betroffen. Der tschechische Markt wird von westeuropäischen Supermarktketten beherrscht, unter ihnen Penny, Kaufland, Lidl, Ahold und Tesco.
Das Spendenaufkommen der tschechischen Tafeln hat sich seit Inkrafttreten der Regelung drastisch erhöht. Im ersten Quartal 2018 erhielten sie fünfmal mehr Lebensmittelspenden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Spenden sind willkommen, denn die Nachfrage ist hoch. Im Jahr 2017, also vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, verteilten die tschechischen Tafeln 2.300 Tonnen Lebensmittel an 96.000 Bedürftige.
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