Schweden: Ukrainisches Terror-Opfer wird wegen körperlicher Behinderung nach IS-Attentat ausgewiesen

Eine Ukrainerin überlebte den Anschlag von Stockholm. Ein Bein musste ihr jedoch amputiert werden. Aufgrund der Behinderung soll sie ausgewiesen werden. Die lapidare Begründung der Einwanderungsbehörde: Sie könne sich nun nicht mehr um sich selbst kümmern.

Der schwedische Premierminister Stefan Löfven hatte die Ukrainerin Iryna, 38 Jahre alt, im Krankenhaus besucht. Dort wurde sie nach dem Terroranschlag in der Stockholmer Einkaufsstraße eingeliefert. Damals sagte ihr Löfven:

Alles wird gut.

Iryna sagt, sie leide heute unter posttraumatischen Störungen und Phantomschmerzen im amputierten Bein und niemand würde ihr helfen. Sie säße den ganzen Tag in ihrer Wohnung und fürchte, dass sie und ihre Tochter sehr bald das Land verlassen müssen, zurück in die Ukraine, wo man kein gutes Leben haben könne.

Der usbekische Attentäter Rakhmat Akilow, ein abgelehnter und untergetauchter Asylbewerber, hatte sich zum IS bekannt und fuhr mit einem gestohlenen Lastwagen am 7. April 2017 in eine Passantengruppe auf der Stockholmer Drottninggatan. Dabei wollte er, nach eigenen Aussagen, besonders viele Menschen töten.

Am Tag des Attentats plante Iryna bei der schwedischen Kette Åhlens neue Kleider für ihre damals 12-Jährige Tochter zu kaufen. Sie erinnert sich daran, wie sich der Lastwagen näherte. Drei Wochen verbrachte sie im Krankenhaus und wurde mehrfach operiert. Eines ihrer Beine war nicht mehr zu retten. Es musste knapp über ihrem Knie amputiert werden. Seither trägt sie eine Prothese. Ihre temporäre Aufenthaltsgenehmigung wurde verlängert, da sie Zeugin des Terrorattentats ist und im Juli aussagen musste. Rakhmat Akilow wurde der Planung und Durchführung eines Attentats, des Mordes in fünf Fällen und des Mordversuchs in 119 Fällen angeklagt. Dafür erhielt er lebenslänglich mit anschließender Ausweisung.

Caritas sieht in Ausweisung mögliche Menschenrechtsverletzung

Dem Gesuch Irynas, eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für sie und ihr Kind zu erhalten, wurde eine Absage erteilt. In der Entscheidung zum Urteil heißt es, sie könne sich nicht selbst um sich kümmern. Zudem könne sie auch in ihrer Heimat medizinisch versorgt werden und verfüge über ein soziales Netzwerk, das ihr dabei helfen würde. Ihr wurde eine Frist von wenigen Wochen gesetzt, um freiwillig das Land zu verlassen. Gegen die Entscheidung will sie nun mit ihrem Anwalt vorgehen. 

Gegenüber RT warnte der Direktor von Caritas Schweden, George Joseph, dass die Verlegung von Irina an einen Ort, der "schädliche Auswirkungen" auf ihr Wohlbefinden haben könnte, eine "Verletzung ihrer Menschenrechte" darstellen könnte.

Aufgrund der Bedingungen, zu denen ein Aufenthalt in der Ukraine führen kann, kann ihre Rückkehr einen großen Einfluss auf ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit und ihre Zukunft haben", so Joseph abschließend zu RT.

Mehr zum Thema - Terrorverdächtiger verteidigt Stockholm-Attentat: "Allahs Wille"