Verpflichtender Händedruck für gläubige Muslime? Uneinigkeit innerhalb Europas

In Schweden müssen sie nicht, in der Schweiz sehr wohl. Dort wurde einem muslimischen Paar der Erwerb der Staatsangehörigkeit verweigert, weil beide den Händedruck verweigerten. In Schweden erhielt eine muslimische Frau hingegen Schmerzensgeld zugesprochen.

Die gläubige Muslimin Farah Alhajeh, die in Schweden lebt, erhielt 40.000 schwedische Kronen (ca. 3.820 Euro) zugesprochen, nachdem ein Arbeitsgericht geurteilt hatte, ein Unternehmen habe zu Unrecht ihrem Arbeitsgesuch keine Chance gegeben, weil die Frau sich im Vorstellungsgespräch geweigert hatte, dem Arbeitgeber die Hand zu reichen. Es habe sich um Diskriminierung der Frau gehandelt.

Einige gläubige Muslime verweigern aus religiösen Gründen jeden Körperkontakt mit dem anderen Geschlecht, wenn es sich nicht um ein Familienmitglied handelt. Stattdessen legen sie zur Begrüßung ihre rechte Hand aufs Herz. In Europa herrscht Uneinigkeit darüber, wie sehr der Handschlag Teil des gesellschaftlichen Lebens ist und darüber geurteilt werden kann. 

Schule erteilt Sondergenehmigung

Im schweizerischen Lausanne etwa wurde entschieden, dass ein Ehepaar nicht die Kriterien für die Staatsbürgerschaft erfülle, weil beide sich weigerten, die Hand zu geben. Der Bürgermeister von Lausanne, Grégoire Junod, argumentierte, dass die Freiheit des Glaubens und der Religion in den lokalen Gesetzen festgeschrieben sei, aber dass umgekehrt "religiöse Praktiken nicht außerhalb des Gesetzes liegen". Vizebürgermeister Pierre-Antoine Hildebrand argumentierte, die Verfassung und Gleichheit zwischen Mann und Frau "herrscht über der Bigotterie". Dem Ehepaar bleiben nun 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil anzugehen.

Auch ein anderer Vorfall in der Schweiz hatte zu einer europaweiten Debatte darüber geführt, ob der Händedruck zumutbar und ein Zeichen von Integration ist. Zwei Schüler wollten ihrer Lehrerin nicht die Hand geben. Die Schule hatte ihnen eine Sondergenehmigung erteilt, welche die Verweigerung erlaubte. 

Der Islam-Experte Mathias Rohe hält es für falsch, die Verweigerung des Handschlags als Respektlosigkeit zu werten. Es habe auch wenig mit Religion als vielmehr mit der Kultur der Geschlechtertrennung, wie beispielsweise im Iran, zu tun. In dem Portal "Pädagogik zwischen Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus" finden sich Stimmen zur Debatte über das Händeschütteln wieder.

Kein ausdrückliches Verbot im Koran 

Abdul Adhim Kamouss, Imam, Berlin: 

Das Thema Händeschütteln kommt weder im Koran noch in den Überlieferungen des Propheten vor und grundsätzlich ist aus islamischer Sicht alles erlaubt, was nicht verboten ist. [...] Der Prophet Muhammad hat sich nie dahingehend geäußert, dass Händeschütteln verboten sei. Im Gegenteil: Es gibt Überlieferungen, dass der Prophet in Medina auf Frauen traf, die ihm die Hand hinstreckten, und er nahm die Hand zum Gruß. Als Beleg für das Verbot, die Hand zu schütteln, wird die Aussage eines Gefährten des Propheten herangezogen. Dieser habe gesagt, dass er sich lieber mit einem schweren Gegenstand auf den Kopf schlagen lassen wolle, als sich von einer Frau berühren zu lassen. Dies war aber – wie gesagt – ein Gefährte des Propheten, dessen Worte nicht den gleichen Stellenwert haben wie die des Propheten selbst.

Auch bei orthodoxen Juden ist es umstritten, ob es ein religiöses Verbot des Händeschüttelns gibt. Verboten sind jede Form körperlicher Berührung, die zu Begierde führen. Das Händeschütteln aber wird von den meisten Rabbinern, die nicht die säkulare Form des Judentums vertreten, als formelle Handlung angesehen. Zwischen Eheleuten gibt es ein solches Berührungsverbot, wenn die Frau ihre Menstruation hat. 

Händedruck als Begrüßung auch in Fernost unüblich

Aber auch anderen Kulturen ist das Händeschütteln fremd. In Japan verneigt man sich voreinander. Die Tiefe der Verneigung gibt dabei Aufschluss über den gesellschaftlichen Status. Bei vielen Japanern sorgt Körperkontakt mit fremden Menschen für Unbehagen. In Thailand begrüßt man sich per "wai" - einer Verbeugung mit zusammengelegten Händen. Die Hände berühren den Brustkorb. Dabei ist es irrelevant, ob das Gegenüber vom gleichen Geschlecht ist oder nicht. Das Händeschütteln im westlichen Sinne ist nicht Teil ihrer Kultur.