Es sind sieben Hilfsorganisationen, die Beweise aus zwei Fällen vorbringen und sich damit an die EU-Kommission und das italienische Innenministerium wenden. Sie präsentieren Dokumente, die die Einreiseverwehrung dokumentieren. Auf genau diesen sollen die modifizierten Geburtsdaten zu finden sein.
Einer der beiden Fälle betrifft einen jungen Mann aus Eritrea, dessen Ziel es war, von Italien über Frankreich weiter nach Schweden zu gelangen, wo sein Bruder lebt. Als er im März, wohl in einem Zug, die französisch-italienische Grenze bei Ventimiglia überquerte und an der Station Menton Gravan von der französischen Grenzpolizei kontrolliert wurde, sahen dies die Helfer der Organisation Intersos.
Wir waren nur zufällig dort, sahen aber, wie zwei Minderjährige, die wir gut kannten, von der französischen Polizei aufgehalten wurden. […] Wir sahen, wie die Polizei das falsche Geburtsdatum auf das Dokument der 'Einreiseverweigerung' schrieb. Eines der Kinder hat ein Foto von dem Dokument gemacht, und Sie können sehen, dass sein Geburtsdatum von dem, das er angegeben hat, geändert wurde", sagte Daniela Ziterosa, die zur Hilfsorganisation Intersos gehört.
Worin genau besteht der Vorwurf?
Der eritreische Junge, der das Foto von dem fraglichen Dokument machte, wurde am 1. Oktober 2001 geboren. Auf dem Foto soll das abgeänderte Geburtsdatum zu sehen sein: Der 1. Januar 2000. Somit galt der Flüchtling dann als volljährig und genoss nicht mehr den Schutz als Minderjähriger, der ihm laut EU-Recht eigentlich zugestanden hätte. Diesem zufolge haben unbegleitete Minderjährige, die in einem Mitgliedsstaat Asyl beantragen, das Recht, in einen anderen Mitgliedsstaat überstellt zu werden, wenn sie dort Familienangehörige haben.
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Für die beiden Flüchtlinge ging diese Begegnung glimpflich aus, wie Ziterosa weiter berichtet:
Wir konnten verhindern, dass sie zurückgeschickt werden, und schließlich nahm Frankreich sie auf.
Die Hilfsorganisationen kritisieren auch, dass Italien keine Verfahren zur Familienzusammenführung bietet, sodass betroffene Kinder und Jugendliche die Reise folglich selbstständig antreten müssen.