Transgenderrechte: EU-Gerichtshof hebelt nationale Gesetze aus

Am Donnerstag entschied der europäische Gerichtshof, dass Geschlechtsänderungen innerhalb der EU grenzüberschreitend anerkannt werden müssen – unabhängig von nationalen Gesetzgebungen. Die rechtliche Souveränität der Mitgliedsländer für Personenstandseinträge wird damit aufgehoben.

Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag über die Rechte einer sogenannten Transgenderfrau aus Bulgarien. Zur Entscheidung gebracht wurde der Fall einer bulgarischen Person, die in Italien lebt. Dieser Mensch kam in Bulgarien als männliches Kind auf die Welt. Erst im Erwachsenenalter, nach einem Umzug nach Italien, änderte die Person ihre Geschlechtsidentität. Dort begann sie eine medizinische Behandlung zur sogenannten Geschlechtsangleichung und möchte fortan als Transgenderfrau leben.

In dem Gerichtsprozess ging es darum, ob ihr Bulgarien nun auch eine Änderung der Personenstandsunterlagen in Bezug auf ihre neue Geschlechtsidentität ermöglichen muss. Euractiv fasste den Gerichtsbeschluss wie folgt zusammen: 

"Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass die Weigerung, die Personenstandsdaten eines Bürgers zu ändern, nachdem dieser sein Recht auf Aufenthalt in einem anderen EU-Land ausgeübt hat, die Freizügigkeit behindern kann und das Recht auf Privatsphäre gemäß der Charta der Grundrechte der Union verletzen kann."

In der Presseerklärung schreibt der EU-Gerichtshof:

"Dieses Recht schützt die Geschlechtsidentität und verpflichtet die Mitgliedstaaten, klare, zugängliche und wirksame Verfahren für deren rechtliche Anerkennung vorzusehen."  

Bei dem Urteil handele es sich um einen wichtigen Schritt hin zur rechtlichen Anerkennung von Transpersonen in Europa, erklärte der Berater von Transgender Europa, Richard Köhler. Grundsätzlich dürften hier keine nationalen Gesetze angewandt werden, wenn sie die Rechte der Transgender-Personen verletzen. Köhler erklärte wortwörtlich:

"Nationale Gesetze oder Gerichte dürfen ihnen nicht im Weg stehen."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nur über die Rechte von Transgendern innerhalb der gesamten EU entschieden, nicht über die Rechte in den einzelnen Mitgliedstaaten, erläuterte Euractiv dazu am Donnerstag. Allerdings müsse das bulgarische Gericht die rechtliche Auslegung des Europäischen Gerichtshofs bindend anwenden. Bei der bulgarischen Presseagentur BTA hieß es diesbezüglich: "Der EuGH hat nicht über den nationalen Rechtsstreit selbst entschieden. Sein Urteil liefert eine rechtliche Auslegung, die das bulgarische Gericht nun bei der Verkündung seines endgültigen Urteils anwenden muss."

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