In Moskau hat der russische Inlandsgeheimdienst FSB einen ausländischen Staatsbürger festgenommen, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Objekt der Energieinfrastruktur im Moskauer Gebiet vorbereitet haben soll. Dies teilte das Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit des FSB mit.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 29-jährigen Mann des Jahrgangs 1996, der nach Angaben der Behörde an der Vorbereitung eines "diversions-terroristischen Akts" beteiligt war. Er habe im Auftrag einer in Russland verbotenen ukrainischen Terrororganisation gehandelt, die wiederum im Interesse der ukrainischen Geheimdienste agiere.
Laut FSB wurde der Mann über den Messenger Telegram angeworben. Der Kontakt sei über ein Mitglied der Terrororganisation zustande gekommen. Auf dessen Anweisung hin sei der Verdächtige nach Russland eingereist. Das Ziel war es, einen Anschlag auf ein Energieobjekt im Moskauer Umland zu verüben. Anschließend plante er, in die Ukraine auszureisen, um an Kampfhandlungen gegen die russischen Streitkräfte teilzunehmen. Der Festgenommene schilderte den Ablauf selbst:
"Der Anwerber gab mir zwei Koordinaten von Stromleitungen und einem Heizkraftwerk, die ich auskundschaften sollte. Nachdem ich ihm Videos und Fotos von diesen Objekten geschickt hatte, gab er mir die Koordinaten eines Verstecks mit selbst gebautem Sprengstoff."
Bei der Festnahme stellten die Sicherheitskräfte einen einsatzbereiten, selbst gebauten Sprengsatz mit hoher Zerstörungskraft sicher. Die Masse des Sprengstoffs betrug fünf Kilogramm. Zudem wurde ein Mobiltelefon beschlagnahmt, das den Schriftverkehr mit einem Kurator enthielt. Darin sei die Vorbereitung des Anschlags detailliert besprochen worden. Der Mann habe umfassende Geständnisse abgelegt, teilte der FSB mit.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm werden der illegale Erwerb und das Tragen von Sprengvorrichtungen (Teil 3, Artikel 222.1 des russischen Strafgesetzbuchs) sowie die Vorbereitung einer Sabotage durch eine Gruppe nach vorheriger Absprache (Teil 1, Artikel 30 und Teil 2, Artikel 281) zur Last gelegt.
Der FSB wies erneut darauf hin, dass die ukrainischen Geheimdienste ihre Aktivitäten zur Anwerbung potenzieller Täter nicht reduziert hätten. Diese erfolgten weiterhin gezielt über das Internet, soziale Netzwerke sowie die Messengerdienste Telegram und WhatsApp. Alle Personen, die sich zur Zusammenarbeit mit dem Gegner bereit erklären, werden identifiziert, strafrechtlich verfolgt und zur Verantwortung gezogen, warnte die Behörde.
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