Ungarns Regierung wird versuchen, das auferlegte russische Energieverbot der EU im Rahmen des Brüsseler RePowerEU-Plans vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Die Klage würde zusammen mit der Slowakei eingereicht, sobald der Plan verabschiedet würde, so der ungarische Außenminister Péter Szijjártó auf X. Brüssel startete die RePowerEU-Initiative im Jahr 2022 unmittelbar nach dem Beginn des Ukraine-Konflikts mit dem Ziel, alle Importe russischer fossiler Brennstoffe bis Ende 2027 final zu verbieten.
In der Vorwoche wurde eine vorläufige Vereinbarung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament bekannt gegeben, wonach die Einfuhr von russischem Flüssigerdgas bis Ende 2026 eingestellt und die Lieferungen über Pipelines bis November 2027 auslaufen sollen.
Für weiterhin existierende russische Ölimporte in die Slowakei und Ungarn beabsichtigt die EU-Kommission laut der in Brüssel erzielten Einigung im kommenden Jahr "einen Plan für den Ausstieg", den die beiden betroffenen Staaten "bis Ende 2027" vorzulegen haben.
Budapest und Bratislava, die nach wie vor stark von russischen Lieferungen abhängig sind, hatten bereits zuvor ihre Einwände gegen den EU-Plan erhoben und argumentieren, dass die Maßnahmen ihre Energiesicherheit gefährden würden.
In einem am Sonntag veröffentlichten Beitrag auf X erklärte Ungarns Außenminister Szijjártó, dass die ungarische Regierung zusammen mit der Slowakei "beim Europäischen Gerichtshof einen Antrag auf Nichtigerklärung" einreichen werde, sobald die Verordnung verabschiedet sei, und eine wirksame Aussetzung der Vorschriften beantragen werde, solange der Fall geprüft werde. So heißt es in dem X-Beitrag.
"Wir unternehmen diesen Schritt, weil ein Verbot der Einfuhr von russischem Öl und Gas die sichere Energieversorgung Ungarns und der Slowakei unmöglich machen und zu dramatischen Preissteigerungen führen würde."
Die Minister argumentieren, dass es sich bei der Verordnung um eine offensichtliche "Sanktionsmaßnahme" handele, die der einstimmigen Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten bedürfe. Die Europäische Kommission umging dabei das Veto Ungarns und der Slowakei, indem sie die Entscheidung auf EU-Handels- und Energierechte verlagerte, die nur eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Dazu erklärt Szijjártó auf X:
"Sie verstößt auch gegen die EU-Verträge, die festlegen, dass die Energiepolitik in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten fällt, und widerspricht sogar der eigenen Einschätzung der EU-Kommission."
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte zuvor im Rahmen der Brüsseler Sanktionspolitik gegen Russland wiederholt davor gewarnt, dass eine Unterbrechung der russischen Lieferungen die Kosten in die Höhe treiben und die langfristige Energieversorgungssicherheit gefährden würde (RT DE berichtete). Die Slowakei vertritt eine ähnliche Position. Ministerpräsident Robert Fico erklärte am Mittwoch, sein Land habe "ausreichende rechtliche Gründe, um eine Klage in Betracht zu ziehen".
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