Die EU plant im ersten Halbjahr 2025 die Aufnahme von neuen Schulden in Höhe von 90 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr ist eine Neuverschuldung in Höhe von 160 Milliarden Euro geplant, teilt die EU-Kommission mit. Inzwischen ist die EU zudem dazu übergegangen, Schulden nicht für spezifische Projekte aufzunehmen, sondern gibt allgemeine Bonds aus. Für die Schulden haften die Mitgliedstaaten. Die gemeinsame Schuldenaufnahme wurde durch die Hintertür umgesetzt. Die Bundesregierung hat vor allem in der Finanzkrise eine gemeinsame Schuldenaufnahme abgelehnt.
Der Vorgang ist mindestens skandalös, denn der EU-Kommission ist die Aufnahme von Schulden durch die Maastrichter-Verträge verboten. Eine erste Ausnahme gab es im Rahmen der Corona-Krise. Zur Finanzierung des Corona-Wiederaufbaufonds erhielt die EU-Kommission die Erlaubnis, Schulden aufzunehmen.
Es sollte sich nicht wiederholen, beteuerte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen damals und argumentierte, die Kommission würde günstigere Konditionen erhalten als die einzelnen Mitgliedsstaaten. Die aufgenommenen Gelder wollte sie im Rahmen des Corona-Wiederaufbauplans dann an die EU-Staaten weitergeben.
Was eine Ausnahme sein sollte, wiederholte sich im Rahmen der Ukraine-Unterstützung. Die EU-Kommission nahm erneut Schulden auf, um den Krieg in der Ukraine zu finanzieren.
Inzwischen ist die Schuldenaufnahme durch die Kommission die Regel geworden. Mit den permanenten Verstößen gegen die EU-Verträge scheint die EU-Kommission darauf abzuzielen, Gewohnheitsrecht zu schaffen.
Sie kehrt damit zudem die Machtverhältnisse um. Das Verbot zur Schuldenaufnahme dient unter anderem dem Zweck der Kontrolle der Kommission durch die Mitgliedstaaten. Nun verteilt die EU-Kommission Gelder. Dabei setzt die EU-Kommissionspräsidentin ihre neue gewonnene Macht als Druckmittel ein und bindet Auszahlungen an politisches Wohlverhalten.
So verweigerte die Kommission 2022 die Auszahlung der Konjunkturhilfen an Polen und Ungarn. Im Fall von Ungarn wurde das unter anderem damit begründet, dass Ungarn nicht alle Vorgaben der EU zur Besserstellung von LGBT umsetzt. Konkret bedeutet das, die EU-Kommission politisiert die Verteilung von Geldern und baut darüber ihren Einfluss auf die Politik der EU-Länder aus. Faktisch vertieft die EU damit ihre Staatlichkeit auf Kosten der Souveränität der Nationalstaaten und gegen die Vorgaben der EU-Verträge.
Mehr zum Thema – EU-Finanzpolitik: Kriegskredite und Haushaltskontrolle