Seit dem Jahr 2023 schieben mehrere Bundesländer wieder nach Russland ab, wie Recherchen von WDR und NDR zeigen. Im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 24. Februar 2023 wurde ein russischer Staatsangehöriger nach Russland abgeschoben. Im Zeitraum vom 24. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 waren es zehn, während es im Jahr 2024 bereits 24 Personen bis Ende Juni waren. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 gab es laut Bundesinnenministerium insgesamt 280 Abschiebungen nach Russland.
Neben Bayern und Rheinland-Pfalz haben Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen im laufenden Jahr Personen nach Russland abgeschoben.
Das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen bestätigte, dass Rückführungen in "hervorgehobenen Einzelfällen" möglich sind. Eine Sprecherin betonte jedoch, dass diese nur selten und in enger Abstimmung mit dem Bund geplant würden. Polizisten begleiteten die betroffenen Personen lediglich bis zu einem Umsteigeflughafen in einem Drittland, von wo aus die Rückkehr nach Russland erfolge.
Die Bundespolizei gab an, dass Abschiebungen nach Russland über sogenannte "Kooperationspartner" in Drittstaaten organisiert werden, wobei jedoch unklar bleibt, welche Länder hierbei unterstützen. Laut einem vertraulichen Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes sind Abschiebungen per Linienflug aus einem Drittstaat nach Russland mit Sicherheitspersonal grundsätzlich möglich, allerdings darf pro Flug nur eine Person abgeschoben werden. Kommt es zu einer Stornierung, können erhebliche Kosten entstehen.
Ein Problem stelle laut dem Bericht die Besorgnis dar, dass abgeschobene Straftäter in Russland möglicherweise für den Kriegsdienst rekrutiert würden. Zudem seien Kritiker der russischen Regierung erheblichen Risiken ausgesetzt.
Die Linken-Politikerin Clara Bünger äußerte Kritik an der deutschen Abschiebepolitik, die sie als inkonsequent und moralisch fragwürdig bezeichnete. Die aktuelle Haltung der Bundesregierung deute auf "doppelte Standards" hin.
Abschiebungen nach Russland gestalten sich jedoch weiterhin schwierig. Der direkte Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist zum Erliegen gekommen und das Rückübernahmeabkommen zwischen beiden Ländern ist weitgehend inaktiv. Rückübernahmeersuchen werden von den russischen Behörden häufig abgelehnt, selbst wenn eindeutige Beweise vorliegen, dass es sich bei den Betroffenen um Straftäter handelt.
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