Gericht: EU-Kommission gab zum Impfstoffkauf zu wenige Informationen preis

Während der Corona-Krise hatte die EU-Kommission Dokumente zur Beschaffung von Impfstoffen unter Verschluss gehalten. Das war nicht rechtens, hat der europäische Gerichtshof nun befunden.

Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes nicht genügend detaillierte Informationen über den Kauf von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 offengelegt.

Besonders im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller habe die EU-Kommission in Brüssel zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert, entschieden die Richter. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Während der Corona-Krise hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen aller EU-Mitgliedsstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen diverser "Impfstoffe" verhandelt und abgeschlossen.

2021 beantragten Abgeordnete des EU-Parlaments und auch Privatpersonen, vollständigen Zugang zu den abgeschlossenen Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen gewährte diesen Zugang aber nur teilweise.

Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht zugesprochen. Das Urteil kommt ausgerechnet einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit für Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin.

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