Am Montag hat der EU-Rat das 14. Paket antirussischer Sanktionen verabschiedet. Laut einer offiziellen Erklärung wird nun russischem Flüssigerdgas der Transit durch europäische Häfen verboten. Die Maßnahme betrifft das Umladen des Frachtgutes für die Wiederausfuhr in Drittländer. Der Import in EU-Länder ist nicht verboten.
Weitere Sanktionen gelten für 27 Schiffe der sogenannten Schattenflotte, die Russland nach Brüssels Ansicht für Öllieferungen unter Umgehen des Preisdeckels nutzte. Außerdem wird einer Reihe von Gütern wie Manganerz und Seltenerden, Kunststoffen, elektrischen Geräten und Baggern der Export nach Russland verboten. Zudem werden Ausfuhren von russischem Helium begrenzt.
Zudem verhängte die EU Beschränkungen gegen 116 Personen und Organisationen in Russland sowie 61 Unternehmen aus anderen Ländern, die Russland bei Lieferungen von Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck geholfen haben sollen.
Darüber hinaus will Brüssel gegen das Transaktionssystem der russischen Zentralbank vorgehen, das nach der Abkoppelung russischer Banken von SWIFT-System ausgearbeitet worden ist. Europäischen Organisationen im Ausland wird verboten, das SWIFT-Äquivalent zu benutzen oder Transaktionen mit Firmen, die dieses System verwenden, durchzuführen.
Die EU-Behörden weisen europäische Unternehmen an, deren Tochtergesellschaften in Drittländern tätig sind, keine Wiederausfuhr von Gütern, die für militärische Zwecke verwendet werden könnten, nach Russland zuzulassen. Das Paket ermöglichen EU-Unternehmen, Schadenersatz zu verlangen, falls sie von russischen Gegensanktionen oder Enteignungen betroffen werden.
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