In einem Interview mit den Zeitungen Libération und La Croix erklärte Präsident Emmanuel Macron am Sonntag, dass mehr unheilbar kranke Patienten "Hilfe zum Sterben" beantragen können.
Der französische Staatschef beharrte darauf, die Methode "Hilfe zum Sterben" zu nennen. Seiner Meinung nach sei die Ausweitung der gesetzlichen Sterbehilfeoptionen notwendig, "weil es Situationen gibt, die man unter humanem Aspekt nicht akzeptieren kann". Der Gesetzentwurf werde dazu beitragen, "die Autonomie des Einzelnen und die Solidarität der Nation miteinander in Einklang zu bringen", so Macron weiter.
Frankreich hat 2005 die passive Sterbehilfe legalisiert. Danach können lebenserhaltende Maßnahmen für unheilbar kranke Patienten abgebrochen werden. Aktive Sterbehilfe, bei der dem Patienten eine tödliche Dosis eines Medikaments injiziert wird, ist bisher weiterhin illegal.
Der neue Gesetzentwurf eröffne die Möglichkeit, "unter bestimmten strengen Bedingungen Sterbehilfe zu beantragen", erklärte der Präsident. Dabei dürften sich die Patienten "die tödliche Substanz" entweder selbst oder mithilfe einer medizinischen Fachkraft verabreichen. Die Option soll für Menschen vorbehalten sein, die "an unheilbaren Krankheiten leiden". Dabei müssten die Betroffenen geistig in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen. Dies schließe Patienten mit psychischen Störungen sowie Patienten mit Alzheimer und anderen neurodegenerativen Erkrankungen aus.
Laut La Croix versprach Macron während seiner Präsidentschaftskampagne 2022, einen Gesetzentwurf über das Recht auf ein "Sterben in Würde" einzubringen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Patienten beantrage die Sterbeprozedur, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Krebsmediziner.
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