Der französische Verfassungsrat hat weite Teile des kurz vor Weihnachten von der Nationalversammlung und dem Senat beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform der Einwanderungspolitik verworfen. Zu den beanstandeten Maßnahmen zählen die Verschärfung des Zugangs zu Sozialleistungen, die Familienzusammenführung und die Einführung einer "Rückkehrgarantie" für ausländische Studierende.
Die Entscheidung des Verfassungsrates war erwartet worden. Das Migrationsgesetz hat im Lager des Präsidenten Emmanuel Macron eine tiefe politische Krise ausgelöst. In ganz Frankreich fanden zahlreiche Demonstrationen gegen die Reform statt.
Die Regierung der auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron mittlerweile zurückgetretenen Premierministerin Elisabeth Borne war der bürgerlichen Rechten von "Les Républicains" weit entgegengekommen, um eine Mehrheit für das Gesetz zu bekommen. Dadurch fiel der Entwurf zunächst deutlich restriktiver aus, als dies von der Regierung geplant war.
Der Verfassungsrat entschied nun, dass viele dieser nachträglichen Verschärfungen nicht in hinreichendem Zusammenhang mit den erklärten Zielen des Migrationsgesetzes stünden. Betroffen sind nach französischen Medienberichten 32 der 86 Gesetzesartikel.
Drei weitere Artikel seien an sich verfassungswidrig. Das Parlament habe etwa nicht das Recht, Quoten für Einwanderung festzulegen. Beanstandet wurde auch die geplante erkennungsdienstliche Behandlung für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Die neue französische Regierung begrüßte, dass der Verfassungsrat sämtliche Artikel des ursprünglichen Entwurfs gebilligt habe. Innenminister Gérald Darmanin schrieb auf X:
"Einwanderungsgesetz: Der Verfassungsrat bestätigt den Text der Regierung in seiner Gesamtheit: Nie zuvor sah ein Text so viele Mittel für die Ausweisung von Straftätern und so viele Anforderungen für die Integration von Ausländern vor!
Die Regierung nimmt die Zurückweisung von zahlreichen Artikeln zur Kenntnis, die im Parlament unter Nichteinhaltung des parlamentarischen Verfahrens hinzugefügt wurden."
Die Regierung hatte den Verfassungsrat selbst zur Überprüfung des Gesetzesvorhabens aufgefordert.
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