"Auszahlungsprozesse laufen" – Erhöhung des Bürgergeldes nicht mehr aufzuhalten

Im Haushalt klafft eine Milliardenlücke. Deshalb gab es zuletzt Forderungen, die für Januar beschlossene deutliche Erhöhung des Bürgergeldes zu überdenken. Daraus wird nichts. Wie die Arbeitsagentur erklärte, laufen die Auszahlungsprozesse bereits. Eine Änderung sei nicht möglich.

Die für das kommende Jahr beschlossene Erhöhung des sogenannten "Bürgergeldes" ist nicht mehr aufzuhalten. Das erklärte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Funke:

"Die Auszahlungsprozesse laufen bereits. Es ist technisch nicht mehr möglich, für Januar 2024 andere als die bisher veröffentlichten Werte umzusetzen."

Der Regelbedarf beträgt ab Januar 563 Euro für eine alleinstehende Person. Bislang liegt der bei 502 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von gut zwölf Prozent. Das "Bürgergeld" ist die Fortsetzung des früheren Arbeitslosengeldes II. Anders, als der Name suggeriert, benötigt man für den Bezug des Bürgergeldes nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Laut Daten vom März 2023 hatten von den insgesamt rund 3,9 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten etwa 2,4 Millionen Personen einen Migrationshintergrund – rund 62 Prozent.

Vor dem Hintergrund der kritischen Haushaltslage gab es zuletzt Kritik an der Erhöhung, unter anderem aus der Union. Auch die FDP forderte unter Verweis auf die etwas abgeschwächte Teuerung eine niedrigere Erhöhung.

Der SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach sich dagegen deutlich gegen eine Streichung der Bürgergeld-Anhebung aus. Den Betroffenen eine Anpassung der Regelsätze zu verwehren, sei "moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar". Ähnlich äußerte sich die Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang. Wer an der "sozialen Frage" spare, bedrohe den sozialen Frieden im Land.

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