Am Dienstag hat die Nachrichtenagentur STT berichtet, dass das geplante 12. Paket der EU-Sanktionen gegen Russland die Beschlagnahme russischer Immobilien in Finnland ermöglichen könnte. Im Einzelnen handele es sich um die Helsinki Halli, eine Multifunktionshalle in der Hauptstadt des Landes. Als Besitzer des Objektes gelten die drei russischen Milliardäre Gennadi Timtschenko sowie die Brüder Arkadi und Boris Rotenberg. Nach Auffassung in Brüssel stehen sie dem Kreml und persönlich dem Präsidenten Wladimir Putin nahe. Seit dem Beginn der militärischen Sonderoperation in der Ukraine befinden sie unter persönlichen Sanktionen aller EU-Länder.
Laut STT wolle die EU den sanktionierten Personen zuerst die Möglichkeit anbieten, ihre Vermögenswerte zu verkaufen. Falls die Unternehmer dieser Option zustimmten, könnte ihr Eigentum für ein halbes Jahr von Wirtschaftsbeschränkungen befreit werden. Auf den Verkaufserlös dürften die Sanktionierten jedoch keinen Zugriff haben. Falls diese Variante abgelehnt werde, dürften die EU-Länder zu Zwangsenteignungen greifen. Diese fielen aber unter die nationalen Gesetze der einzelnen EU-Länder.
Damit entstünde für Finnland eine Alternativlösung in Bezug auf die Arena in Helsinki, berichtet STT weiter. In der Verfassung des Landes sei die Enteignung von Eigentum "im öffentlichen Interesse" verankert. Eine entsprechende Erlaubnis erteile die Regierung. Obwohl der Eigentümer Schadenersatz beanspruchen dürfe, werde die Entschädigung im Falle der Helsinki Halli ebenfalls eingefroren, da die Eigentümer der Arena von der EU sanktioniert seien.
Seit dem vergangenen Jahr ist die Helsinki Halli geschlossen. Sanktionen verhindern die Nutzung der Halle, da eine Anmietung als direkte Geldüberweisung an die sanktionierten Personen und somit als Verstoß gegen die Sanktionen angesehen werden könnte. Ende August hatte Außenministerin Elina Valtonen erklärt, die finnische Regierung bereite eine Entscheidung vor, damit das Unterhaltungsobjekt erneut als Arena für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden könne.
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