Ein italienisches Gericht hat das Onlineportal zur Vermittlung von Unterkünften Airbnb zu einer massiven Steuernachzahlung verurteilt. Bei der veranschlagten Gesamtsumme handelt es sich laut italienischen Medien um insgesamt 779.453.912 Euro, die aufgrund des juristischen Vorwurfs des Steuerbetrugs im Wert von rund vier Milliarden Euro verhängt wurde. Das US-Unternehmen wird beschuldigt, über Jahre die Steuern für Kurzzeitvermietungen nicht gezahlt zu haben. Parallel läuft eine Klage gegen drei Personen, die in den Jahren 2017 bis 2021 Verwaltungspositionen innerhalb des Unternehmens innegehabt hatten.
Die zu Wochenbeginn vollzogene Vollstreckung ist eine vorsorgliche Maßnahme am Ende der Ermittlungen, die von der Abteilung II der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Ergebnisse der von der Mailänder Wirtschafts- und Finanzpolizei Nucleo, einer Spezialeinheit der italienischen Staatspolizei, durchgeführten Steuerprüfung gegen das Unternehmen durchgeführt wurden. Die Staatsanwaltschaft in Mailand wirft dem Unternehmen vor, die für solche Vermietungen vorgesehene Steuer in Höhe von 21 Prozent fünf Jahre lang nicht gezahlt zu haben. Das entsprechende Gesetz existiert in Italien seit 2017.
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird darauf verwiesen, dass der Vorwurf der "bewusst unterlassenen Steuererklärung im Zeitraum vom 30. Januar 2019 bis zum 30. Januar 2023 erfolgt" sei. Des Weiteren lautet der Vorwurf, dass das Unternehmen "seit Jahren die bewusste unternehmerische Entscheidung getroffen hat, sich nicht an die italienischen Vorschriften über die Zahlung der 'Cedolare secca'-Steuer auf Kurzzeitvermietungen zu halten". Dieses Vorgehen erfolgte "in der Hoffnung auf darüber erhaltene Wettbewerbsvorteile" gegenüber potenziellen Konkurrenten.
Mit der richterlichen Beschlagnahme soll laut staatsanwaltlicher Mitteilung verhindert werden, "dass der Betrag, der Gegenstand einer unrechtmäßigen Steuerersparnis ist, auf anderer Geschäftseben eingesetzt wird und dadurch nicht einmal teilweise zur Begleichung der Schuld verwendet werden kann".
Die italienische Pressestelle von Airbnb reagierte laut Medienangaben nicht auf Bitten um eine Stellungnahme. Laut der Nachrichtenagentur Ansa zeigte sich die US-Geschäftsführung "nach der Anordnung der Ermittlungsrichterin irritiert". Airbnb stehe mit dem Finanzamt in Kontakt und kommentierte diesbezüglich: "Wir sind zuversichtlich, dass wir gesetzeskonform gehandelt haben, und beabsichtigen, unsere Rechte wahrzunehmen."
Das Unternehmen hatte gegen die sogenannte Einheitssteuer auf Mieteinnahmen in Italien aus dem Jahr 2017 erfolglos Einspruch eingelegt. Dieser Rechtsstreit war im Dezember 2021 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der italienischen Regierung geendet. Im Frühjahr 2022 hatten nach einer ersten Steuerprüfung von Airbnb die gerichtlichen Ermittlungen begonnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Umsatz durch die Steuer in den fünf Jahren rund vier Milliarden Euro ausgemacht.
In der Zwischenzeit plant die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eine erweiterte "Kampagne gegen Steuerbetrug bei Kurzzeitvermietungen" und will dabei die Steuern für Eigentümer mehrerer Kurzzeitvermietungen von 21 Prozent auf 26 Prozent anheben. Ein Umstand, "der durch die Tatsache bestätigt wird", schrieb die Ermittlungsrichterin in dem Beschluss, "dass sich die Politik des Unternehmens nicht geändert hat, was durch die Fortsetzung des Versäumnisses auch in den Jahren nach den Jahren der Überprüfung bestätigt wird".
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