Die EU-Kommission teilte heute mit, sie habe auf Grundlage des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA) einen Fragenkatalog an die Unternehmen Meta (Facebook) und TikTok geschickt, den diese beantworten müssten. Nach dem DSA kann die Kommission Strafen wegen fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Antworten verhängen.
Meta soll belegen, welche Maßnahmen es ergriffen habe, um "die Integrität von Wahlen" zu schützen. Auch wurde nach "im Gefolge der terroristischen Angriffe in Israel durch die Hamas, insbesondere in Hinsicht auf die Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte und Desinformation" getroffenen Maßnahmen gefragt.
Dabei ist die Frage der "Integrität von Wahlen" weniger dringend als die Israel betreffende "Desinformation"; die Antworten zum letzteren Komplex müssen bis zum 25. Oktober, auf den ersten bis zum 8. November erfolgen.
Die gleichen Daten gelten für TikTok, wobei dort von Maßnahmen "gegen die Verbreitung illegaler Inhalte, insbesondere die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hassrede, wie auch die vermutete Verbreitung von Desinformation" die Rede ist.
Ein ähnlicher Fragenkatalog wurde bereits an X, ehemals Twitter, geschickt, bisher aber mit der Bemerkung zurückgewiesen, man möge erst Belege für die implizierten Vorwürfe liefern.
Erst gestern hatte die EU-Kommission eine Resolution verabschiedet, in der die Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, schneller "Behörden zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte" einzurichten. Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußerte sich dazu im Europäischen Parlament:
"Der Kommissar bezog sich dabei auf den erneuten Ausbruch von Gewalt zwischen Israel und der Hamas und die ungeprüften Bilder, die daraufhin die Online-Plattformen überschwemmten."
Während die Debatte über die Regulierung von Online-Medien ursprünglich die wirtschaftliche Monopolstellung dieser Dienste ins Visier nahm (weshalb sie in die Zuständigkeit des Kommissars für den Binnenmarkt geriet), geht es bei den Regelungen der EU immer mehr um eine Kontrolle der Inhalte. Wie tief diese in die Ausübung der Meinungsfreiheit eingreift, konnte man in den letzten Jahren mit der zunehmenden Strafverfolgung wegen einfacher Meinungsäußerungen beobachten.
Der Digital Services Act war im Juli vergangenen Jahres verabschiedet worden. Die EU-Kommission hat den Fragenkatalog nicht veröffentlicht.
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