Financial Times: EU-Kommission erwägt nun doch Unterstützung eigener Mitgliedsländer gegen Ukraine

Die EU-Kommission erwägt möglicherweise ernsthaft, Polen, Ungarn und die Slowakei gegen eine Klage der Ukraine zu verteidigen, nachdem die drei EU-Mitgliedsländer eigene einseitige Einfuhrverbote für ukrainisches Saatgut und Getreide verhängt hatten. Dies berichtete die Financial Times am Donnerstag.

In diesem Sommer hatte die EU-Kommission in Brüssel fünf osteuropäischen Ländern befristet erlaubt, die Einfuhr von ukrainischem Saatgut und Getreide für den Verkauf im Inland zu blockieren, hatte sich jedoch geweigert, dieses Verbot jetzt noch zu verlängern. Daraufhin verhängten Ungarn, Polen und die Slowakei kurzerhand ihre eigenen Verbote – und verstießen damit gegen die offizielle EU-Politik, in Handelsfragen einheitlich zu handeln.

Die Vertreter der drei EU-Mitgliedsländer argumentierten, dass die ukrainischen Agrarimporte die einheimischen Preise unterboten und die Existenz der eigenen Landwirtschaft bedrohten. Was die Nachbarländer der genannten betrifft, so hat etwa Rumänien nach der Aufhebung der befristeten EU-Blockade keine einseitigen Maßnahmen ergriffen, während Bulgarien am Mittwoch nach tagelangen Protesten der Landwirte zumindest doch ein Embargo gegen Sonnenblumenkerne aus der Ukraine verhängte.

Daraufhin reichte die ukrainische Regierung in Kiew eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Polen, Ungarn und die Slowakei erklärten später, sie würden sich von der EU-Plattform zur Koordinierung ukrainischer Getreideimporte zurückziehen.

Der Financial Times zufolge hatte die Europäische Kommission zunächst gefordert, dass die Regierungen in Budapest, Warschau und Bratislava ihre "eigenmächtigen" Verbote rückgängig machen, da es den EU-Mitgliedsstaaten "nicht gestattet ist, einseitige Maßnahmen im Handel zu ergreifen". Berichten zufolge arbeite die EU-Kommission nun daran, ihre rechtlichen Gegenargumente zu Kiews Antrag zu koordinieren.

In dem schriftlichen Ersuchen, das die EU-Kommission am Mittwoch an die drei EU-Mitgliedsländer geschickt hatte, heißt es nun jedoch, dass sie "im Rahmen des EU-Rechts" "in diesen gegen die Mitgliedsstaaten eingeleiteten WTO-Verfahren" tätig werden wolle.

"Der unmittelbare nächste Schritt ist, dass die Kommission der Ukraine im Namen aller drei Mitgliedsstaaten auf diese Konsultationsanfragen antwortet", zitiert die Financial Times das Dokument der EU-Kommission.

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