Sebastian Kurz schrieb am Freitagmorgen noch vor der offiziellen Bestätigung auf X (ehemals Twitter), es sei ihm bewusst, dass eine Anklage bevorstehe: "Mein Team und ich wurden gerade von mehreren Journalisten informiert, dass die Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss unmittelbar bevorsteht." Es sei für ihn "wenig überraschend", dass die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen". Die ihm zur Last gelegte Tat habe nicht stattgefunden. "Wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen", ergänzte er.
Kurze Zeit später bestätigte die WKStA die Anklage "wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage" in einer Pressemitteilung. Kurz und seinem Vertrauten Bernhard Bonelli wird vorgeworfen, im Sommer 2020 vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates zur "mutmaßlichen Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)" falsch ausgesagt zu haben. Die Höchststrafe dafür beträgt bis zu drei Jahre. Ebenfalls muss sich die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner vor Gericht verantworten, die sowohl vor dem Untersuchungsausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG falsch ausgesagt haben soll.
Die WKStA will jetzt prüfen, wie intensiv der 36-Jährige damals in die Reform der Staatsholding ÖBIB (Österreichische Beteiligungs AG, später in ÖBAG umbenannt) eingebunden war. Bei seiner Befragung im Nationalrat vor drei Jahren hatte Kurz seine Rolle heruntergespielt. Die WKStA sieht darin aber mögliche Falschaussagen.
Wie österreichische Medien berichten, beginnt die erste Gerichtsverhandlung am 18. Oktober. Die Urteile sollen am 23. Oktober fallen.
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