Moskau kritisiert Deutschland für Pkw-Beschlagnahme

Das russische Außenamt kritisiert das Vorgehen des deutschen Zolls, private Autos mit russischen Kennzeichen zu beschlagnahmen. Die Behörde bezeichnet dies als "juristische Willkür". Mittlerweile wurde ein Pkw an den Besitzer zurückgegeben.

Russlands Botschaft in Berlin fordert von der deutschen Seite offizielle Erklärungen, nachdem Fälle bekannt wurden, dass Privatfahrzeuge mit russischen Kennzeichen bei ihrer Ankunft in Deutschland beschlagnahmt werden. Dies geschah mitunter bei russischen Touristen, die mit ihrem Auto durch Europa reisten.

"Wir betrachten das, was geschehen ist, als juristische Willkür gegenüber den Bürgern unseres Landes und ihrem Eigentum", heißt es in einer Stellungnahme des russischen Außenamtes. Das Vorgehen der deutschen Behörden ginge über die "absolut illegitimen Anforderungen der antirussischen Sanktionspakete der Europäischen Union hinaus" und sei eine direkte Folge der Russophobie, die von der EU durchgesetzt werde.

Weiter fordert die russische Seite die sofortige Aufhebung der Zwangsmaßnahmen, die Rückgabe des Eigentums und eine Entschädigung für materielle und moralische Schäden. Zudem verspricht das Ministerium, auf die Maßnahmen der deutschen Behörden zu reagieren:

"Unabhängig davon, ob es sich um elementare juristische Unkenntnis von einzelnen deutschen Beamten handelt, die nicht in der Lage sind, die Feinheiten des EU-Rechts zu verstehen, oder um die bewusste Politik Berlins angesichts der anhaltenden Spekulationen in der EU über die Suche nach pseudo-juristischen Gründen für die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte, werden solche Handlungen nicht ohne unsere Reaktion bleiben."

Der deutsche Zoll hatte diese Woche der Berliner Zeitung bestätigt, dass Autos mit russischen Kennzeichen im Einklang mit den EU-Sanktionsvorschriften beschlagnahmt worden seien. "Güter, die embargorechtlichen Verboten unterliegen, können sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher der Behörde. Gemäß EU-Sanktionsverordnung (Artikel 3i VO (EU) Nr. 833/2014) sei es verboten, die im Anhang XXI zu dieser Verordnung aufgeführten Güter in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, sagte er. "Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge sind dort genannt und unterliegen damit grundsätzlich dem Verbot."

Die Berliner Zeitung selbst bezeichnete das Vorgehen des Zolls als "auffällig" und "hart" und fügte hinzu, dass bisher kein anderes EU-Land in ähnlicher Weise gehandelt habe. Einige Anwälte haben  demnach ihre Mandanten aufgefordert, sich im Notfall an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu wenden.

Mittlerweile berichtete die russische Zeitung Fontanka über die erste Rückgabe eines beschlagnahmten Autos. Laut einem Bericht am Donnerstagabend habe der deutsche Zoll zugestimmt, den Anfang Juni beschlagnahmten Audi Q3 eines in Hamburg lebenden russischen Staatsbürgers zurückzugeben. Der Redaktion lag ein Schreiben des Zolls vor. Die Entscheidung sei von der örtlichen Staatsanwaltschaft getroffen worden, sagte der Betroffene der Deutschen Welle.

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