Großbritannien: Falsches Pronomen in der Familie ein Fall für den Staatsanwalt

Diese Masche mit den Pronomen ist etwas, das nur eine kleine, radikale Minderheit betrifft, dürften viele denken. Aber ein aktueller Leitfaden für britische Staatsanwälte belegt, dass das kaum so bleiben dürfte. Dort gilt das falsche Pronomen als "häuslicher Gewalt".

Im Dezember vergangenen Jahres wurden Richtlinien für die britische Staatsanwaltschaft veröffentlicht, die zeigen, welche Konsequenzen die aktuelle Transgender-Ideologie haben kann. Es geht dabei um die Definition häuslicher Gewalt (domestic abuse). Man würde dabei an körperliche Gewalt in Familien denken, an sexuellen Missbrauch; aber die Definition, der heute die britischen Staatsanwälte folgen, ist wesentlich weiter gefasst.

So heißt es in dem Abschnitt über "Trans- und nichtbinäre Menschen":

"Einige Beispiele, wie trans- und nichtbinäre Menschen von Intimpartnern oder Familienangehörigen misshandelt werden können, umfassen

Die britische Staatsanwaltschaft wird also angewiesen, die Weigerung, eine Umwandlung zu finanzieren, oder selbst die Weigerung, die gewünschten Pronomen zu gebrauchen, als häusliche Gewalt zu werten. Das gilt nicht nur für den Umgang zwischen Erwachsenen (wo meistens zumindest für beide Seiten die Möglichkeit besteht, das Problem durch Beendigung des Umgangs zu lösen), sondern auch im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.

"Diese Rechtsleitlinien legen fest, wie Staatsanwälte den Kodex der Staatsanwaltschaft anwenden sollten, wenn sie Taten betrachten, die unter die Definition von häuslicher Gewalt fallen, wie sie im Abschnitt dieses Leitfadens unter 'Definition von häuslicher Gewalt' definiert ist, unabhängig vom Alter der beteiligten Personen."

Ein Verhalten, das als "häusliche Gewalt" gesehen wird, führt nicht notwendigerweise zu einem Strafverfahren; dabei spielt der Faktor des öffentlichen Interesses eine Rolle, der wiederum durch die politische Stimmung beeinflusst ist. Aber es ist auf jeden Fall eine Grundlage für polizeiliche Ermittlungen, mögliche Kontaktverbote, mögliches Eingreifen des Jugendamts und im Falle der Verweigerung der Finanzierung der Umwandlung eventuelle Zivilklagen.

Diese Entwicklung in Großbritannien deutet an, wie es künftig auch in Deutschland zugehen könnte. Es wird nicht beim Gebrauch eigenartiger Pronomen in woken Zirkeln bleiben; über Vorgaben wie jene Leitlinien der britischen Staatsanwaltschaft wird es der gesamten Gesellschaft auferlegt.

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