Lawrow: Niemand in der EU will Nord-Stream-Sprengung objektiv untersuchen

Russlands Außenminister Sergei Lawrow hat am Mittwoch Zweifel daran geäußert, dass es in der Europäischen Union (EU) eine unvoreingenommene Untersuchung des Angriffs auf die Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 überhaupt geben wird.

Der russische Außenminister Sergei Lawrow hat auf die mangelnde Bereitschaft der EU hingewiesen, wegen der Explosionen an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 unabhängig zu ermitteln. Bei seinem Auftritt auf der 45. Sitzung des Außenministerrates der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (SMWK) sagte er:  

"Im Zusammenhang mit der bekannten Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, deren Umstände offenbar niemand in der Europäischen Union objektiv untersuchen will, wurden die nördlichen Routen für den Gastransport aus Russland gestoppt."  

Die russischen Unternehmen würden nun die Gaslieferungen über die Schwarzmeerpipelines gewährleisten, so dass alle interessierten Kunden versorgt seien, so Lawrow. Er fügte hinzu: 

"Wir verhandeln mit Ankara und weiteren ausländischen Kollegen über die Schaffung eines Gasverteilungszentrums in der Türkei."

Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der russisch-deutschen Pipelines Nord Stream 1 und 2 schwer beschädigt. Der Betreiber Nord Stream AG hatte mitgeteilt, der Schaden sei beispiellos und die Reparaturzeit könne nicht abgeschätzt werden. Nach allgemeiner Experteneinschätzung ist die Zerstörung eines der teuersten und zentralsten Objekte der kritischen Infrastruktur für die deutsche Energieversorgung auf bewusst durchgeführte Anschläge zurückzuführen, die "einer Sprengladung von mehreren hunderten Kilogramm" entsprachen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands stufte den Angriff als einen Akt des internationalen Terrorismus ein und leitete ein Verfahren ein. Die Bundesregierung sprach ihrerseits von "gezielter Sabotage" und einem mutmaßlich staatlichen Akteur. Doch sobald im Parlament nach konkreten Erkenntnissen nachgefragt wurde, blockte die Bundesregierung alles ab und verwies auf "Staatswohl" sowie "Geheimhaltungsinteresse". 

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