EU-Parlament verurteilt "Holodomor" als Völkermord

Seit dem Jahr 2006 gilt in der Ukraine ein Gesetz, das die Hungersnot der Jahre 1932/33 als Völkermord an den Ukrainern deklariert. Im Laufe der Jahre haben einige andere Länder diese Auffassung unterstützt. Nun stufte auch das EU-Parlament den "Holodomor" als Völkermord ein.

Im Rahmen einer Plenarsitzung, die vom 12. bis zum 15. Dezember in Straßburg stattfindet, haben die Abgeordneten des EU-Parlaments den "Holodomor" in der Ukraine in den Jahren 1932/33 als Völkermord eingestuft. Die entsprechende Resolution wurde mit 507 Ja-Stimmen gegen 12 Nein-Stimmen verabschiedet. 17 Parlamentarier enthielten sich der Abstimmung. Laut dem Text der Entschließung erkennt das EU-Parlament den "Holodomor" als eine künstlich herbeigeführte Hungersnot und einen Völkermord am ukrainischen Volk an. Außerdem soll er darauf abgezielt haben, die sozialen Grundlagen, Traditionen, Kultur und nationale Identität der Ukrainer zu zerstören.

Die Entschließungen des Europäischen Parlaments zu außenpolitischen Fragen sind rechtlich nicht bindend, andere europäische Institutionen müssen die Auffassung der EU-Abgeordneten jedoch berücksichtigen.

Gemäß ukrainischen Gesetzen gilt die Hungersnot der Jahre 1932/33 als "Völkermord am ukrainischen Volk". Laut verschiedenen Quellen starben bis zu 3,5 Millionen Ukrainer an Hunger. Der Begriff "Holodomor" stammt aus dem Ukrainischen und bedeutet "Tötung durch Hunger". Die Hungersnot betraf jedoch nicht nur die Ukraine, sondern auch viele andere landwirtschaftliche Regionen der UdSSR, einschließlich des Nordkaukasus, der Wolgaregion, eines wesentlichen Teils der Zentralen Schwarzerde-Region, Kasachstans, Westsibiriens und des Südlichen Urals. Insgesamt wird die Zahl der Opfer auf etwa 7 bis 8 Millionen Menschen in der ganzen UdSSR geschätzt.

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