27,5 Milliarden Euro – mit dieser Summe darf die Bundesregierung energieintensive Unternehmen entlasten. Während die Kommission einer Entlastung der deutschen Verbraucher durch eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Gas nicht zustimmte, trägt sie die finanzielle Entlastung von Großverbrauchern mit.
Die Argumentation ist dabei nicht ganz frei von Widersprüchen. Sollten energieintensive Unternehmen bei den durch den Emissionshandel indirekt entstehenden höheren Kosten für Energie nicht entlastet werden, drohe ihre Abwanderung ins Ausland, wo niedrigere Umweltstandards gelten. Die Entlastung diene somit letztlich der Erreichung der Klimaziele, teilte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager in einer Pressemitteilung mit:
"Gleichzeitig wird die Maßnahme eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals erleichtern und mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzen."
Rückwirkend ab 2021 soll die Entlastung greifen. Das ist bemerkenswert, da die eigentliche Energiepreisexplosion erst in diesem Jahr einsetzt. Sie hat ihre Ursache im Ukraine-Krieg und wird vor allem vom Sanktionsregime der EU gegen Russland getrieben.
Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die deutsche Beihilfe keine wettbewerbsverzerrende Auswirkungen habe, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt sei. Zudem gefährde sie nicht die Klimaziele der EU, da die Beihilfe an das Vorhandensein von Energiemanagementsystemen und Energieaudits geknüpft sei.
Eric Bonse, Betreiber des EU-kritischen Blogs Lost in Europe und regelmäßiger Autor der wirtschaftspolitischen Seite Makroskop, sieht das anders. In seiner Bewertung der Maßnahme kommt er zu dem Schluss, diese Maßnahme passe schlecht zum Klimaschutz und schwäche den Emissionshandel in seiner regulativen Wirkung. Für die energieintensiven Industrien sei die Entscheidung natürlich eine gute Nachricht, stellt Bonse fest.
Ob die Nationalstaaten der EU sich der Auffassung der Kommission anschließen, es handele sich nicht um einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff, wird abzuwarten sein.
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