Der Kremlsprecher Dmitri Peskow hat auf seinem Pressebriefing am 14. Juni erklärt, dass Russland bereit sei, sich Großbritanniens Ansuchen im Fall der beiden in der Volksrepublik Donezk zum Tod verurteilten Briten anzuhören. Bisher habe London Moskau in dieser Sache jedoch nicht angesprochen.
"Natürlich wird alles von einem Ansuchen aus London abhängen. Ich bin mir sicher, dass die russische Seite bereit sein wird, es sich anzuhören."
Zugleich teilte der Sprecher des russischen Präsidenten mit, Großbritannien müsse sich in erster Linie direkt an die Volksrepublik Donezk wenden.
"Man muss sich natürlich an jenes Land wenden, dessen Gericht das Urteil gefällt hat. Und das ist nicht die Russische Föderation."
Die britische Außenministerin Liz Truss sagte ihrerseits am Dienstag in einem Interview für die BBC, sie halte es für richtiger, dass Kiew die Gespräche über die Befreiung der britischen Bürger führe. Sie bezeichnete die zum Tod verurteilten Kämpfer als Kriegsgefangene, die im Bestand der ukrainischen Armee gekämpft hatten. Es sei wichtig, diesen Grundsatz zu verteidigen, daher sei der beste Weg, über Kiew zu agieren.
"Mit dieser Frage beschäftigt sich der Außenminister der Ukraine."
Truss fügte hinzu, dass London alle erforderlichen und wirksamen Maßnahmen treffe, um Shaun Pinner und Aiden Aslin zu befreien. Einzelheiten wollte sie jedoch nicht preisgeben.
Am 9. Juni hatte das Oberste Gericht in Donezk die Briten Pinner und Aslin sowie den Marokkaner Brahim Saadoun wegen der Teilnahme an dem Krieg gegen den Donbass aufseiten der Ukraine zum Tod verurteilt. Nach der Verkündung des Urteils teilte der Vorsitzende des Gerichtskollegiums mit, die Verurteilten hätten 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sie könnten zudem ein Gnadengesuch stellen.
Für die Entscheidung über das Gesuch wäre das Oberhaupt der Volksrepublik Donezk, Denis Puschilin, zuständig. Dieser sagte aber am Sonntag vor Journalisten, er sehe keinen Grund, um die zum Tod verurteilten ausländischen Söldner zu begnadigen.
"In erster Linie muss ich mich von dem Gerichtsurteil leiten lassen, das gefallen ist. Nach dem Charakter der Verbrechen, die sie begangen haben, sehe ich keinen Grund und keine Voraussetzungen dafür, dass ich die Entscheidung für eine Begnadigung treffen kann."
Das Urteil bezeichnete Puschilin als gerecht. Die drei Männer seien freiwillig und für eine Belohnung in den Donbass gereist, um dort Zivilisten zu töten.
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