EU-Kommission eröffnet Rechtsverfahren gegen Ungarn

Die EU-Kommission kündigt den formalen Beginn eines Rechtsverfahrens gegen Ungarn an. Der Grund ist ein Verdacht auf Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien. Im Falle einer Entscheidung zuungunsten Ungarns droht dem Land eine Kürzung von EU-Hilfsgeldern.

Wegen möglicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn hat die Brüsseler EU-Kommission nun offiziell ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln gegen das Land ausgelöst. Man werde das entsprechende Schreiben am Mittwoch nach Budapest schicken, schrieb EU-Kommissionsvize Věra Jourová auf Twitter. Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte den Schritt schon Anfang des Monats angekündigt.

Bis Ungarn tatsächlich Geld aus dem EU-Haushalt gekürzt wird, wird es allerdings noch dauern. Dafür bräuchte es am Ende auch die Zustimmung von mindestens 15 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung.

Der sogenannte EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang 2021 in Kraft. Er soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben. Entscheidend dabei ist jedoch, dass durch die Verstöße ein Missbrauch von EU-Geldern droht. Polen und Ungarn sehen sich besonders im Fokus des Instruments und hatten dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Dieser wies die Klagen im Februar jedoch ab. Beide Staaten bekommen jährlich Milliarden aus dem Gemeinschaftsbudget.

Zunächst einmal kann Budapest nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorschlagen. Die EU-Kommission berücksichtigt dies dann bei der Entscheidung darüber, ob sie den EU-Staaten tatsächlich vorschlagen wird, Ungarn EU-Mittel zu kürzen. (dpa)

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