Ksenija Fedorowa, Chefredakteurin von RT France, hat erklärt, der Sender habe zwei Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht, um das Verbot der Ausstrahlung von RT France in der Europäischen Union zu verhindern.
Die erste Forderung betrifft einen Antrag auf Aussetzung des Inkrafttretens der EU-Verordnung, mit der die Ausstrahlung des Senders RT France unterbunden werden soll. Für diesen Antrag ist ein beschleunigtes Verfahren möglich. Der Europarat hat bis zum 22. März Zeit, seine Argumente vorzubringen und muss dann innerhalb von drei bis vier Wochen eine Entscheidung treffen.
Die zweite Klage zielt auf die vollständige Nichtigerklärung der EU-Verordnung ab. Dieses Verfahren könnte länger dauern und RT France ist über den genauen Zeitplan noch nichts bekannt.
Sollten die Klagen abgewiesen werden, werde die nächste Stufe der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein. Auch dort können einzelne Journalisten einen Antrag stellen. Fedorowa fügte hinzu, dass die Anwälte von RT France in dieser Richtung arbeiten und bereit sind, alle Informationen zu teilen.
RT France wurde am 1. März 2022 in Frankreich verboten. Der Sender war seit dem 18. Dezember 2017 aus Paris auf Sendung.
Mehr zum Thema - RT France wehrt sich mit Petition gegen Verbot