Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist gemeinsam mit dem dort ansässigen Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten zuständig. Russland gehörte seit 1996 dem Gremium an. Der Rat entspricht keinem Organ der Europäischen Union. Bis Ende Februar waren Russland und die Ukraine vollwertige Mitglieder des Europarats. Nach einer vorherigen Suspendierung seitens des Europarats wurde der kroatischen Generalsekretärin der Organisation, Marija Pejčinović Burić, am Dienstag ein Schreiben von Außenminister Sergei Lawrow zum Austritt Russlands aus dem Gremium überreicht.
Der Artikel 8 der Statuten zur Suspendierung wurde bisher erst einmal – gegen die griechische Militärjunta – angewandt. Diese vollzog 1969 dann den griechischen Austritt aus dem Europarat. Am 25. Februar entzog die Organisation Russland das "Recht auf Vertretung". In der offiziellen Mitteilung hieß es zur Begründung:
"Gemäß der Satzung des Europarats hat das Ministerkomitee heute beschlossen, infolge des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine der Russischen Föderation das Recht auf Vertretung im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung mit sofortiger Wirkung zu entziehen."
Die Suspendierung stellte laut dem Europarat "eine vorübergehende und keine endgültige Maßnahme" dar. Der Beschluss bedeutete demnach, dass "die Russische Föderation Mitglied des Europarates und Vertragsstaat seiner Konventionen bleibt. Der für Russland gewählte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleibt ebenfalls Mitglied des Gerichtshofs und die gegen die Russische Föderation eingebrachten Beschwerden werden weiterhin vom Gerichtshof geprüft und es wird über sie entschieden".
Das russische Außenministerium äußerte sich am Mittwoch zum Vorgehen des Europarats wie folgt:
"Die EU- und NATO-Länder haben ihre Mehrheit im Europarat (CE) missbraucht, um diese Organisation kontinuierlich in ein russlandfeindliches politisches Instrument umzuwandeln, während sie einen Dialog auf Augenhöhe ablehnen und sich weigern, sich an die Grundsätze dieser gesamteuropäischen Organisation zu halten. Am 25. Februar fassten sie den diskriminierenden Beschluss, die Vertretung Russlands in den satzungsgemäßen Organen des Europarates auszusetzen.
Die Verantwortung für die Zerstörung des gemeinsamen humanitären und rechtlichen Raums auf dem Kontinent und die Folgen für den Europarat – der ohne Russland seinen gesamteuropäischen Charakter verlieren wird – tragen allein diejenigen, die uns zu diesem Schritt zwingen.
In Anbetracht dessen, was aus dem Europarat geworden ist, trennen sich unsere Wege ohne Bedauern. Der Austritt unseres Landes aus dieser Organisation wird die Rechte und Freiheiten der russischen Bürger nicht beeinträchtigen. Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert diese Rechte und Freiheiten nicht in geringerem Maße als die Europäische Menschenrechtskonvention."
Erste Reaktionen verwiesen darauf, dass Russland dem drohenden Ausschluss nach Artikel 8 der Statuten des Europarats damit zuvorgekommen sei. Gemäß Artikel 8 droht einem betroffenen Mitgliedsland nach ausgesprochener Suspendierung in einer Folgestufe, dass es auch zu einem Austritt aufgefordert oder ausgeschlossen werden könnte. In einer unmittelbaren Reaktion heißt es nun in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Europarats:
"Als Staats- und Regierungschefs des Europarates haben wir bei mehreren Gelegenheiten die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entschieden verurteilt. Diese ungerechtfertigte und unprovozierte Aggression führte zu dem Beschluss des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung, das in Artikel 8 der Satzung vorgesehene Verfahren zum Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat einzuleiten.
Durch ihr Vorgehen in der Ukraine berauben die russischen Behörden das russische Volk des Vorteils des fortschrittlichsten Menschenrechtsschutzsystems der Welt, einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und unseres umfassenden Konventionssystems.
Wir bringen unsere Solidarität mit dem russischen Volk zum Ausdruck, das unserer festen Überzeugung nach die demokratischen Werte teilt und danach strebt, Teil der europäischen Familie zu bleiben, zu der es gehört."
Die Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt (AA) Anna Lührmann erklärte zur Abstimmung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom Dienstag auf der Webseite des AA:
"Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat in einem präzedenzlosen Votum für den Ausschluss Russlands gestimmt. Der Ausschluss Russlands ist ein notwendiger Schritt zur Verteidigung unserer Werte. Mit dem brutalen Angriff auf die Ukraine tritt Russland die Grundwerte des Europarats mit Füßen. Russland hat den gemeinsamen Wertekanon bestehend aus Menschenrechten und Völkerrecht verlassen. Bereits seit Jahren missachtet Russland seine Verpflichtung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention."
Christopher Chope, der für die britischen Konservativen im Europarat und im Parlament des Vereinigten Königreichs sitzt, kommentierte den Beschluss Russlands mit den Worten:
"Das ist nicht nur ein Krieg gegen die Ukraine. Das ist Putins Krieg gegen die NATO, gegen die Europäische Union, gegen den Europarat und gegen die gesamte zivilisierte Welt. Und wir hier im Europarat haben unsere eigenen Prinzipien in Gefahr gebracht. Wir haben erlaubt, dass Diktatoren Wahlen fälschen, die Einschränkung von Freiheiten als Schutz von Menschenrechten darstellen. Und wir haben erlaubt, dass sich ein Massenmörder als Verteidiger des Rechtsstaats maskiert."
Das russische Außenministerium betonte in seiner Mitteilung vom Dienstag, dass die russische Regierung auch nach dem Austritt aus dem Europarat "offen für eine pragmatische und gleichberechtigte Interaktion mit den Mitgliedern dieser Organisation in Fragen von gegenseitigem Interesse und im Rahmen der Konventionen" bleiben würde.
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